Die Erleichterung ist dem 29-jährigen Angeklagten deutlich anzusehen. Im Prozess um den Mann, der im August vergangenen Jahres in seiner Wohnung an der Friedrich-Engels-Allee getötet worden ist, hat das Landgericht Wuppertal nun ein Urteil gefällt. Ein 26-Jähriger wurde wegen Totschlags und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 29-Jährige wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige in Notwehr handelte. „Es ist nicht so, dass wir hier einen hochgradig am Rad drehenden Menschen haben“, so der Richter. Der 26-Jährige und das Opfer seien miteinander bekannt gewesen, mutmaßlich aus der Drogenszene. Am Tag des Vorfalls seien die beiden Männer zur Wohnung des Bekannten gekommen, vermutlich, um womöglich Geld oder Drogen zu bekommen. Es soll zum Streit zwischen den beiden Bekannten gekommen sein.

Warum genau es zu der Situation kam, blieb unklar. Der 29-Jährige hatte sich im Schlafzimmer aufgehalten. Das Opfer soll sich ein kleines Cuttermesser gegriffen und ihn damit angegriffen haben. Beide fielen auf das Bett, der 29-Jährige soll ihm das Messer abgenommen und in Notwehr Richtung Hals gestochen und geschnitten haben. Dann sei der 26-Jährige mit einem Küchenmesser dazugekommen und soll auf den Mann eingestochen haben.

Das Opfer wurde von Zeugen als aufbrausend und impulsiv beschrieben. Laut ärztlicher Einschätzung habe der Mann Anzeichen einer beginnenden Demenz gehabt. „Es war eine Person, die ihr Hab und Gut misstrauisch verteidigt hat“, so der Richter. Der 26-Jährige hatte zeitweise bei ihm gewohnt. Der 29-jährige Angeklagte und auch ein Zeuge erklärten, dass es zwischen den beiden Bekannten auch zu sexuellen Handlungen gekommen sei – mutmaßlich auch unter Drogen und nicht einvernehmlich. Dies konnte sich nicht eindeutig belegen lassen. Aber: „Bei der Obduktion wurden Zellspuren des 26-Jährigen unter den Nägeln des Opfers gefunden“, so der Richter.

Das Gericht sah es als plausibel an, dass der Mann, wenngleich körperlich nicht fit, sich ein Messer habe greifen können und die Notwehrlage entstand, in der der 29-Jährige zum Hals stach. Der 29-Jährige sagte über den 26-Jährigen: „Ich habe ihn für das Opfer in der Geschichte gehalten“, in Bezug auf den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch. „Ich hatte Mitleid mit ihm“.

Die Staatsanwaltschaft hingegen ging wie in der Anklage beschrieben von einem gemeinschaftlichen Totschlag aus. Es sei unstrittig, dass beide Männer in der Wohnung gewesen waren. „Das Opfer war in einem körperlich sehr schlechten Zustand“, so der Staatsanwalt. Die beiden Männer seinen zwar alkoholisiert, aber dadurch nicht eingeschränkt gewesen. Dass die Schnitte und Stiche tödlich sein konnten, sei den beiden zu jedem Zeitpunkt bewusst gewesen. Der 29-Jährige habe nach der Tat in der Wohnung des Opfers geduscht und sich umgezogen, da seine eigene Kleidung blutbesudelt gewesen war. Das beweise eine gewisse „Abgezocktheit“, wie die Nebenklagevertretung betonte. Auch der Umstand, dass die beiden Angeklagten nach der Tat zur Wohnung zurückkehrten, und einige Gegenstände stahlen, bekräftige den Eindruck. Der Staatsanwalt sagte: „Es gab kaum Abwehrverletzungen. Das Opfer war schnell wehrlos“. Laut Obduktion hatte das Opfer Blut eingeatmet. Das beweise, dass das Opfer dem Angriff eine gewisse Zeit hilflos ausgeliefert war.

Staatsanwaltschaft plädierte für Freiheitsstrafe von zehn Jahren

Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, die beiden Angeklagten nicht differenziert zu verurteilen und wegen gemeinschaftlichen Totschlags und Unterschlagung zu insgesamt zehn Jahren und neun Monaten zu verurteilen.

Die Nebenklagevertretung schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft größtenteils an. Eine Notwehrlage sei „völlig unglaubwürdig“ gewesen. Sie plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten.

Der Verteidiger des 26-Jährigen argumentierte, dass sein Mandant zur Fallaufklärung beigetragen habe. Er sei als Erster festgenommen worden und habe dazu beigetragen, Zeugen zu benennen. Der 29-Jährige habe letztlich die Stadt verlassen und war nach Holland gereist, „weil sich die Schlinge zugezogen hat“. Der Verteidiger betonnte, dass er es nicht getan hätte, hätte er mit der Tat nichts zu tun gehabt. Er plädierte auf eine Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der 26-Jährige sagte: „Es tut mir aufrichtig leid, was passiert ist.“

Das Gericht war letztlich aber überzeugt, dass der 26-Jährige dem 29-Jährige die Tat mit habe anhängen wollen und erachtete die Notwehrlage des 29-Jährigen als plausibel.