Bahnstrecke Aachen–Köln
Drittes Gleis am Viadukt: OVG kippt den bisherigen Plan
12.05.2026Lesedauer: 2 Min.
Auf der Nordseite eng bebaut: Hier kann das Viadukt nicht verbreitert werden. (Quelle: Katrin Krause)
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Die Bahnstrecke zwischen Aachen und Köln soll mit Priorität ausgebaut werden. Wie und wann genau das aber umgesetzt werden soll, bleibt unklar. Denn es gibt neue Probleme.
Die vielbefahrene Bahnstrecke zwischen Aachen und Köln soll ausgebaut werden – und zwar mit Priorität. Das hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) bereits am 23. September 2021 beschlossen. Bis 2038 soll das Projekt realisiert werden. Doch bisher herrscht Stillstand. Am 23. April 2026 macht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Stadt Aachen und ihren bisherigen Planungen dann auch noch einen Strich durch die Rechnung. Was ist passiert?
Um die Bahnstrecke zwischen Aachen und Köln zu entlasten, müssen mehr Gleise her. Das gilt auch für die Gleise auf dem Viadukt zwischen Innenstadt und Burtscheid. Damit auf diesem neben den zwei bestehenden noch ein drittes Gleis installiert werden kann, müsste das gesamte Viadukt verbreitert werden. Doch dafür ist kaum Platz, zu eng sind die Gebäude an die Bahngleise gebaut.
Viadukt-Südseite als einzige Ausbau-Option: Schule im Weg
Konkret geht es um einen Bereich an Kurbrunnen- und Bachstraße kurz vor dem Aachener Hauptbahnhof. Dort wollte die Stadt Flächen für ein mögliches drittes Gleis freihalten. Für den Ausbau müsste das historische Eisenbahnviadukt in Burtscheid entweder verbreitert oder durch ein weiteres Bauwerk ergänzt werden. Weil die Nordseite des Viadukts dicht bebaut ist, gilt nur die Südseite als mögliche Erweiterungsfläche. Der Bebauungsplan 997 aus dem Jahr 2021 sah dafür unter anderem Freiflächen nahe der ehemaligen Kletterhalle sowie einen kleinen Bereich des Amos-Comenius-Gymnasiums vor.
Doch das Amos-Comenius-Gymnasium hat geklagt – und vor dem OVG recht bekommen. Der Bebauungsplan erstrecke sich auf einen Teil des Grundstücks des Gymnasiums und beeinträchtige damit Eigentum, so die Begründung. Mit dem Ausbau würden der Schule zudem Entwicklungsmöglichkeiten genommen. Und zwar Entwicklungsmöglichkeiten auf unbestimmte Zeit, denn einen konkreten Zeitplan für den Ausbau gibt es bisher nicht.
OVG gibt dem Gymnasium recht
Auch sei bei den Plänen verkannt worden, dass die Schule in bedeutendem Maße schutzbedürftig sei. Mit erhöhten Beeinträchtigungen des Schulalltags durch den von der Bahn verursachten Lärm sei auch auszugehen. Außerdem seien die Belange des Denkmalschutzes des historischen Viadukts nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden.
Das OVG Münster gab der Klage statt. Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt nicht ausreichend geprüft, ob und wann ein drittes Gleis in diesem Abschnitt tatsächlich umgesetzt werden könnte. In der Urteilsbegründung heißt es, die Stadt habe keine konkrete zeitliche Perspektive für das Projekt ermittelt. Flächen dürften aber nicht auf unbestimmte Zeit freigehalten werden.

