Wenn an diesem Montag das neue Strafjustizzentrum in München eingeweiht wird, dann bedeutet das auch langsam aber sicher den Abschied von dem alten.
In dem nicht unbedingt schönen, aber geschichtsträchtigen und fast legendären grauen Block an der Nymphenburger Straße sind Urteile gefällt worden, die ganz Deutschland bewegten.
Zwischen 1972 und 1977 für damals 100 Millionen D-Mark errichtet, wird es seit August 1977 genutzt – für Strafprozesse der Landgerichte München I und II, des Amtsgerichts, des Oberlandesgerichts und nach einer Pause auch wieder des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Auf einer Fläche von fast 35.200 Quadratmetern fanden in den insgesamt 48 Sitzungssälen Prozesse statt, die nicht nur in Deutschland Schlagzeilen machten, sondern zuweilen auch darüber hinaus. „Das alte Strafjustizzentrum war fast 50 Jahre lang die Herzkammer der Münchner Strafjustiz“, sagt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. „Es erlangte bundesweite Bekanntheit als Schauplatz bedeutsamer Strafprozesse.“
Ein Rückblick.
Erst im vergangenen Jahr brachte die ARD den Fall als Vierteiler ins Fernsehen: den Mord am Inka-Pfad. Im Januar 1997 kommt eine Krebsforscherin aus München beim Wandern auf dem Inka-Pfad in Peru ums Leben. Ihr Ehemann gibt an, sie seien überfallen worden – doch nach einem Indizienprozess, der drei Jahre später in München stattfindet, sind die Richter sicher: nicht unbekannte Räuber, sondern der Ehemann selbst hat seine Frau auf der Hochzeitsreise nachts im Zelt angeschossen und so schwer verletzt, dass sie ein paar Tage später starb. Er wird wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist 162 Seiten lang.
In einem der größten Indizienprozesse der Nachkriegszeit werden die beiden Mörder des Volksschauspielers Walter Sedlmayr schon vier Jahre vorher, im Jahr 1993, im Gebäude an der Nymphenburger Straße 16 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Justiz sieht es damals als erwiesen an, dass sein Ziehsohn und dessen Halbbruder, die jede Schuld bestreiten, den damals 64 Jahre alten Sedlmayr am 14. Juli 1990 erst gefoltert und dann mit einem Hammer aus Habgier erschlagen haben. Im Juli 1994 wird das Urteil rechtskräftig. Im Sommer 2007 wird einer der Männer freigelassen, im Januar 2008 der Zweite.
Ein ähnlicher Fall erschüttert die Münchner Promi-Welt Jahre später: Im Januar 2005 wird der Modeguru Rudolph Moshammer in seinem Haus ermordet – von einem jungen Iraker, den er kurz vorher mit seinem Rolls Royce im Bahnhofsviertel aufgelesen hat, um ihn für Sex zu bezahlen. Noch im gleichen Jahr wird der Mann, der gestanden hat, den 64-Jährigen umgebracht zu haben, zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf der Richterbank sitzt damals Richter Manfred Götzl, der später eines der wohl größten Verfahren führen wird, das an der Nymphenburger Straße je verhandelt worden ist.
Mehr als fünf Jahre und über 400 Verhandlungstage dauert es, bis Götzl als Vorsitzender des zuständigen Senats am Oberlandesgericht (OLG) München die Rechtsterroristin Beate Zschäpe im Juli 2018 nach einem international vielbeachteten Mammutprozess als Mittäterin an den Morden der Terrorzelle NSU zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Münchner Prozess werden außerdem noch zwei Mitangeklagte wegen Beihilfe und zwei weitere Männer als Unterstützer verurteilt.
Um Nazi-Ideologie ging es auch im Prozess gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk vor dem Landgericht München I. Der 91-jährige gebürtige Ukrainer stirbt 2012 in einem bayerischen Pflegeheim – zehn Monate nach seiner Verurteilung als Holocaust-Mittäter. Er war im Mai 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Lager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wird nie rechtskräftig, weil Demjanjuk 2012 stirbt, bevor über die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft beantragte Revision entschieden wird.
Eine Tennis-Legende, ein Formel-1-Funktionär, Star-Koch Alfons Schuhbeck – und immer wieder Fußball-Stars wie Jérôme Boateng oder Jens Lehmann: Das Münchner Strafjustizzentrum hat zahlreiche berühmte Angeklagte gesehen.
Zu Unrecht, wie sich später herausstelle, wurde der Schauspieler Günther Kaufmann im Jahr 2002 nach dem Tod eines befreundeten Steuerberaters verurteilt. 15 Jahre verhängte das Gericht wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge – weil Kaufmann ein falsches Geständnis abgelegt hatte, um seine Frau zu schützen. Erst nach Jahren im Gefängnis kam er auf freien Fuß.
Zu Unrecht saß auch Manfred Genditzki in Haft – und zwar noch deutlich länger als Kaufmann, nämlich mehr als 13 Jahre lang. 1,3 Millionen Euro Entschädigung hat er inzwischen bekommen, weil er für einen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, den es wohl nie gegeben hat.
Die Ermittler hatten ihm vorgeworden, eine alte Frau in ihrer Badewanne getötet zu haben, weil er an ihr Geld wollte. Als er nach jahrelangem Kampf und neuen Gutachten im Sommer 2023 in seinem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, hatte selbst die Richterin Tränen in den Augen.
Viele dieser großen Verfahren – wie der Freispruch von Genditzki und der NSU-Prozess – fanden im größten Saal des Gebäudes, dem legendären A 101 statt.
„Der A 101 ist sicherlich keine Schönheit. Bei so manchem langen Sitzungstag am Schwurgericht habe vermutlich nicht nur ich mir ein wenig Tageslicht gewünscht“, sagt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Dank des Saals hätten auch große Verfahren „mitten in der Stadt“ verhandelt und die Strafjustiz so für die Bevölkerung erfahrbar gemacht werden können. „Trotzdem werde ich die Farbwahl der Innenausstattung, die ich als Staatsanwalt, Richter und Pressesprecher über viele hundert Stunden erleben durfte, nicht vermissen.“
Bis Ende Juni soll das Gebäude noch in Betrieb sein, ab dann wird nicht mehr ganz so zentral verhandelt – im an diesem Montag eingeweihten neuen Münchner Strafjustizzentrum unterhalb des Olympiaparks.
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