Bild: © M. Schuppich - Fotolia.comBild: © M. Schuppich – Fotolia.com

Das Gericht hat einen Verhandlungstermin angesetzt. ARD und ZDF wollen in diesem erreichen, dass die Politik die KEF-Empfehlung 1:1 umsetzen muss.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird die Klage von ARD/ZDF in Sachen Rundfunkbeitrag am 23. Juni ab zehn Uhr verhandeln. Die Überraschung: Es ist eine mündliche Verhandlung geplant, was überraschend ist, denn die Richterinnen und Richter hätten auch ohne einer Anhörung ein Urteil fällen können. Somit müssen nun unter anderem Länder-Vertreter begründen, wieso genau der KEF-Vorschlag, der nur in Ausnahmen nicht bindend ist, diesmal nicht umgesetzt wurde.

Warum die mündliche Verhandlung eine Sensation ist

Dass der Erste Senat unter Präsident Stephan Harbarth nun zur mündlichen Verhandlung lädt, lässt tief blicken:

  • Komplexität: Die Richter sehen offenbar klärungsbedürftigen Redebedarf bei der Frage, wie weit die Rundfunkfreiheit die Länder zur Finanzierung verpflichtet.
  • Druck auf die Politik: Die Länder hatten die Erhöhung von 18,36 Euro auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025 gestoppt und auf Reformen verwiesen. Karlsruhe wird nun prüfen, ob „angestoßene Reformen“ als Grund ausreichen, um von der Expertenempfehlung der KEF abzuweichen.

Der Hintergrund: Eineinhalb Jahre Stillstand

Seit Februar 2024 liegt die Empfehlung der KEF auf dem Tisch. Doch die Ministerpräsidenten entschieden im Dezember 2024, den Beitrag für zwei Jahre einzufrieren.

  • Die Klage: ARD und ZDF wehren sich gegen dieses „Unterlassen“. Sie argumentieren, dass ihre bedarfsgerechte Finanzierung gesetzlich garantiert ist und nicht zum Spielball politischer Reformwünsche werden darf.
  • Neue Fakten: Inzwischen liegt bereits der 25. Bericht der KEF (Februar 2026) vor, der für die nächste Periode ab 2027 sogar eine moderate Erhöhung auf 18,64 Euro vorschlägt – also weniger, als ursprünglich für 2025 gefordert wurde. Das macht die Lage für das Gericht noch komplizierter.

Was bedeutet das für die Beitragszahler?

Sollte das Gericht den Sendern recht geben, könnte es eine Rückwirkung geben. Das hieße: Der Beitrag müsste eventuell rückwirkend zum 1. Januar 2025 steigen, was eine Nachzahlung oder eine Verrechnung in der Zukunft zur Folge hätte. Ein Urteil wird nach der Verhandlung im Juni meist innerhalb weniger Monate (wahrscheinlich im Herbst 2026) erwartet.

Zuletzt hatte die Nicht-Erhöhung des Beitrags massive Folgen, ARD-Sender mussten massiv sparen – die Produktionsbranche leidet unter fehlenden Aufträgen. Gegner des ÖRR, in der Regel sind das Personen, die finden, dass ARD/ZDF politisch nicht nach ihrem Gusto berichten, fordern derweil weitere Kürzungen.

Außerdem interessant:

Bildquelle:

  • Geld_Euro: © M. Schuppich – Fotolia.com







Manuel Weis

Manuel Weis arbeitet seit über zwei Jahrzehnten als Medienjournalist und war in dem Zeitraum für unterschiedliche führende Publikationen tätig. Er verfolgt die Entwicklungen der Medienbranche intensiv und liefert Analysen, Einblicke und Neuigkeiten.