Jetzt geht es wohl vor Gericht. Die Saarbrücker Künstlerin Melisa Kujević will die Stadt Gelsenkirchen verklagen. Hintergrund ist ihre Arbeit „Hallender Hass“ – die Stadt Gelsenkirchen hatte diese ein- und dann wieder ausgeladen. Kujević betont, dass es ihr nicht um Schadenersatz gehe, sondern um „einen Präzedenzfall“ mit bundesweiter Bedeutung. Für sie ist das Ganze „mehr als ein einzelner Ausstellungskonflikt – es geht um die Kunstfreiheit“.

Wie kam es zu dem Konflikt?

Was ist die Vorgeschichte? Im Oktober 2025 lief in Gelsenkirchen das städtische Festival „Goldstücke“ mit Licht-Kunstwerken. Auch Arbeiten von Studentinnen, Studenten und Absolventen der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) in Saarbrücken waren eingeladen: Nane Neu, Lea Stilgenbauer, Fabi Bohne, Julian Bohlinger, Kazuki Taguchi und Melisa Kujević. Sie hatten sich im Juni 2025 in einer offenen Ausschreibung beworben, im Juli lud Kurator Hendrik Wendler die Gruppe zum Festival ein, erklärt Kujević. Sie wollte in Gelsenkirchen „Hallender Hass“ zeigen: ihre HBK-Meisterprüfung bei Professor Daniel Hausig, eine begehbare Raum-Installation mit Bildschirmen, die Aufmärsche und rechtsextreme Gewalt zeigen, und mit projizierten Zitaten von Rechtsextremen, etwa: „Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“ Sätze nicht ausschließlich von AfD-Mitgliedern, aber doch vor allem – ohne dass die Partei genannt wird. Denn die Installation solle allgemein „die Normalisierung rechter Rhetorik im öffentlichen Diskurs körperlich spürbar machen“, sagt Kujević.

Verstoß gegen „staatliches Neutralitätsgebot“?

Im Juli reiste ein Teil der Gruppe nach Gelsenkirchen zu einer Ortsbesichtigung, doch am 26. August erhielt Kujević vom Kurator eine telefonische Absage ihrer Arbeit, mit dem Hinweis auf „eine Kontroversität“, sagt die Künstlerin. Auf schriftliche Nachfrage teilte das Kulturreferat Gelsenkirchens mit: Nach „intensiver interner Prüfung“ sei man zum Schluss gekommen, dass „die Installation in der aktuell geplanten Form nicht mehr in das künstlerische Konzept des Festivals passt“. Sie sei wegen ihres „parteipolitischen Bezuges“ nicht vereinbar mit dem „staatlichen Neutralitätsgebot“: vor dem Hintergrund, dass am 28. September eine Oberbürgermeisterstichwahl stattfände (zwischen Norbert Emmerich von der AfD und Andrea Henze von der SPD, die die Wahl gewann). Dass das Festival erst nach dieser Stichwahl begann, war für das Kulturreferat kein Widerspruch: Die öffentliche Werbung für „Goldstücke“ beginne ja schon früher, argumentierte man. Die HBK-Gruppe zog daraufhin Ende September ihre Teilnahme solidarisch gemeinsam zurück und teilte mit, hier werde das Argument der politischen Neutralität „zur Entpolitisierung von Kunst“ missbraucht und auch dazu, „unliebsame Inhalte zu unterdrücken“.

Rechnung wird nicht bezahlt

Im Dezember 2025 stellte die Gruppe schriftlich Fragen an die Stadt Gelsenkirchen: Wer hat über die Absage entschieden? Die Oberbürgermeisterin, das Kulturreferat oder der Kurator? Wird die Stadt Dokumente zur Einsicht freigeben? Das wurde bisher nicht beantwortet. Eine Rechnung der HBK-Gruppe über Transport- und Reisekosten (3.482 Euro) wurde nicht bezahlt: Gelsenkirchen gehe, teilt das Kulturreferat mit, „weiterhin von einem rechtmäßigen Verhalten der Stadt aus, weswegen kein Ersatz der Aufwendungen“ möglich sei.

Im sonstigen Schweigen vermutet Kujević eine „Verzögerungstaktik“ und die Hoffnung der Stadt, dass die Künstlerinnen und Künstler irgendwann aufgeben und das mediale Interesse am Ganzen erlahmt (unter anderem berichteten Deutschlandfunk, WDR und die „Tagesschau“). Die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert den Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers, der feststellt, eine Künstlerin müsse nicht neutral sein. „Er habe sie deshalb ermutigt, zu klagen.“

„Praxis der kommunalen Selbstzensur“?

Kujević, Lehrbeauftragte an der HBK und kulturpolitische Sprecherin und Ratsfrau der Fraktion der Partei „Die Partei“ in Saarbrücken, bereitet nun eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht vor. Ziel sei eine „gerichtliche Feststellung, dass der Ausschluss rechtswidrig war“, teilt sie mit. Es gehe um die „verfassungsrechtliche Klärung“, dass kommunale Verwaltungen „kritische Kunst nicht unter Berufung auf ein fehlinterpretiertes Neutralitätsgebot aus öffentlich finanzierten Räumen entfernen dürfen“ – letztlich drohe eine „Praxis der kommunalen Selbstzensur“. Ein Urteil dazu hätte „gegebenenfalls Präzedenzwirkung weit über Gelsenkirchen hinaus“, schreibt Kujević auf der Seite ihrer Crowdfunding-Aktion, mit der sie Geld für die Auseinandersetzung sammelt. Das Ziel liegt bei 22.000 Euro, um vor allem die Anwaltskosten der Berliner Kanzlei Raue zu decken, die unter anderem die Berliner Philharmoniker und das Berliner Ensemble rechtlich berät, die Berlinale und den Suhrkamp-Verlag.

Was geschieht mit dem Geld?

Die Zuwendungen gehen laut Kujević auf ein für das Verfahren eingerichtetes Konto und würden ausschließlich für die Prozessführung verwendet; jeder Euro über 22.000 gehe an Organisationen, die sich „für Kunstfreiheit und gegen Rechtsextremismus einsetzen“. Seit Ende April läuft die Sammel-Aktion, bisher sind knapp 16.000 Euro zusammengekommen. Die Aktion ist ein „Alles-oder-Nichts-Crowdfunding“ – die gesammelten Gelder werden erst eingezogen, wenn die 22.000 Euro erreicht sind, ansonsten ist die Aktion geplatzt. Die Frist läuft bis 28. Mai. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das zusammenbekommen. Und wenn nicht, muss es andere Wege geben. Aufgeben werde ich nicht.“