Das Hauptzollamt Duisburg konnte 2025 Einnahmen in Höhe von sieben Milliarden Euro erzielen und über fünf Millionen Warenpositionen zollrechtlich abfertigen. „Durch die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner konnte das Hauptzollamt Duisburg einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Staats und der EU beitragen. Im Fokus lagen auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger
sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“, sagt Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Duisburg und Emmerich wurde eine Schadenssumme von knapp 29 Millionen Euro ermittelt.
Die Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege in Duisburg und Emmerich sowie der Kontrolleinheit Reiseverkehr am Flughafen Weeze kontrollieren im Rahmen ihrer Zuständigkeit den grenzüberschreitenden Warenverkehr, um den Schmuggel von verbotenen Waren zu verhindern, Beschränkungen im Warenverkehr zu kontrollieren und Steuerhinterziehung im Rahmen der Steueraufsicht zu verfolgen. Im Jahr 2025 stellten die Einsatzkräfte der Kontrolleinheiten über zwei Tonnen Rauschgift sicher (2024 Sicherstellungsmenge von 190 Kilogramm) und leiteten mehr als 1400 Strafverfahren ein.
Im Einzelnen konnten folgende Rauschgiftmengen sichergestellt werden: Fünf Kilogramm Kokain und Heroin, 1950 Kilogramm Marihuana und Haschisch, acht Kilogramm Ecstasy (entspricht über 23.000 Ecstasy-Tabletten), 325 Kilogramm Amphetamin, zwei Kilogramm Methylamphetamin (z.B. Crystal) und rund weitere 68 Kilogramm sonstige Betäubungsmittel und neue psychoaktive Substanzen.
Im Rahmen der Steueraufsicht erhöhte sich die Sicherstellungsmenge von unversteuertem Tabak ebenfalls deutlich. Insgesamt konnten im Jahr 2025 über 2600 Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt werden, die verkauft, transportiert oder von einer Reise mitgebracht wurden (2024 rund 600 Kilogramm sichergestellter Tabak).
Die Zollämter Emmerich, Essen, Ruhrort und Straelen-Autobahn haben im Jahr 2025 insgesamt über fünf Millionen Warenpositionen zollrechtlich abgefertigt. Die abgefertigten Warenpositionen betrafen in 2,2 Millionen Fällen die Einfuhr, in 2,7 Millionen Fällen die Ausfuhr und in 200.000 Fällen Versandverfahren.
Wenn an den Zollämtern bedenkliche Waren festgestellt werden, erfolgt zur weiteren Überprüfung eine Weitergabe dieser an die jeweilige Fachbehörde. Falls dort festgestellt wird, dass die Waren nicht gesetzeskonform oder gefährlich sind, wird die Einfuhr durch den Zoll gestoppt.