Wer schützt wen wovor? Polizisten greifen gegen linke Gegendemonstranten durch, die gegen eine rechtsextreme Demonstration der Partei Die Heimat protestieren.

Wer schützt wen wovor? Polizisten greifen gegen linke Gegendemonstranten durch, die gegen eine rechtsextreme Demonstration der Partei Die Heimat protestieren.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Das Ergebnis ist in dieser Form in der Bundesrepublik bisher einzigartig. Auf über 300 Seiten dokumentieren Forscher*innen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) ihre mehrjährige kritische Evaluation des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes (VersFG Berlin). Sie kommen zu dem Schluss: Das Gesetz bedarf einer Überarbeitung, einer Liberalisierung, etwa in Bezug auf die Standardisierung von Kooperationsgesprächen zwischen Polizei und Versammlungsleitung.

Als der Abschlussbericht der mehrjährigen Forschungsarbeit am Dienstagabend vorgestellt wird, ist der Hörsaal der HWR voll wie wohl nur selten zu dieser Zeit. Fast 150 Personen nahmen vor Ort in Berlin-Friedrichsfelde und digital an einem Werkstattgespräch teil, in dessen Rahmen der Abschlussbericht zum Evaluationsprojekt des VersFG Berlin erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Eingeladen hatte das Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS), das 2024 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der wissenschaftlichen Begutachtung der Versammlungsfreiheit in der Hauptstadt beauftragt worden war.

Als Ende März 2026 die ersten Ergebnisse der Studie veröffentlicht wurden, gab es umgehend harsche Kritik vonseiten der Berliner Polizei, CDU und SPD. Während öffentliche Debatten zur Versammlungsgesetzgebung in der Bundesrepublik oftmals von Fragen der Verschärfung geprägt sind, skizziert die Studie eher Anknüpfungspunkte für eine weitergehende Liberalisierung. In der Folge verweigerte der Senat den Forschenden eine Anhörung im Abgeordnetenhaus. Die Opposition spricht von einer wissenschaftsfeindlichen Abwehr der Forschungsergebnisse.

Vor diesem Hintergrund hatten sich am Dienstagabend neben Studierenden und Forschenden der Hochschule auch zahlreiche hochrangige Vertreter der Berliner Polizei unter die Zuhörenden gemischt. Zur Vorstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse waren ebenfalls Vertreter von Polizei und Senatsinnenverwaltung zur Diskussion eingeladen worden sowie zwei Versammlungsanmelder und ein Rechtsanwalt.

Die einführende Präsentation der Studie zeigte vor allem den Aufwand der interdisziplinären Forschungsgruppe. Zentraler Bestandteil war die Befragung von insgesamt 42 Personen: Anmelder*innen, Demonstrationsteilnehmende, Rechtsanwält*innen und Angehörige der Berliner Polizei. So erarbeiteten die Forschenden ein umfassendes Bild zu bestehenden Deutungs- und Handlungsmustern, das durch Analysen von Fallakten und teilnehmenden Beobachtungen ergänzt wurde.

»Ich glaube, Versammlungsfreiheit wird es dann geben, wenn es kein Versammlungsfreiheitsgesetz mehr braucht.«


Clemens Arzt Professor für Polizei und Sicherheitsmanagement

Ein gesonderter Teil der Studie beschäftigte sich zudem mit der Frage, ob der Begriff der »öffentlichen Sicherheit« wieder ins Berliner Versammlungsgesetz aufgenommen werden sollte. Was der schwarz-rote Senat als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, lehnen die Verfasser*innen der Evaluationsstudie ab. Der Begriff sei rechtlich zu unbestimmt, könne der Unterdrückung von Minderheitenmeinungen Vorschub leisten, und selbst die Befragten der Polizei hätten in dessen Gebrauch keine relevanten Vorteile für ihre Praxis gesehen.

Die anschließende Diskussion begann trotz des unterschiedlichen Hintergrunds der Teilnehmenden relativ übereinstimmend. Alle betonten, dass die Evaluation des VersFG einen wichtigen Raum für Auseinandersetzungen zum Umgang mit Versammlungen in Berlin eröffnet. Auch Roman Seifert von der Landespolizeidirektion sowie Thilo Cablitz von der Senatsinnenverwaltung bekräftigten den grundsätzlichen Willen ihrer jeweiligen Behörden, sich mit den Kritikpunkten zu befassen.

Allerdings zeigten die Beschreibungen der Anmelder, dass dieses Idealbild der Polizei als liberale und kritikfähige Institution nicht zwangsläufig ihren Erfahrungen aus der Praxis entspricht. David Kiefer von »Wrangelkiez United« beschrieb, wie Versammlungen rund um den Görlitzer Park immer wieder mit kaum nachvollziehbaren Beschränkungen konfrontiert seien, gegen die sich nur schwer vorgehen lasse. Der andere Anmelder ergänzte, dass diese repressive Tendenz in der ganzen Stadt zu beobachten sei und Versammlungen weniger als grundrechtlich geschütztes Gut, mehr als Sicherheitsrisiko behandelt würden.

Der in der Studie kritisierte Umgang der Polizei mit vertraulichen Informationen im Anmeldeprozess zeigte sich auch auf dem Podium selbst. In seiner Erwiderung auf den Beitrag eines Anmelders berichtete Roman Seifert in seiner Funktion als Direktor bei der Polizei Berlin Details von einem Kooperationsgespräch. Da er sich dabei dem anwesenden Anmelder direkt zuwandte, erschien die Äußerung wie eine öffentliche Darlegung schutzwürdiger Informationen.

Nach der Äußerung wirkte die Situation auf dem Podium kurzzeitig angespannt. Seifert beriet sich mit Thilo Cablitz von der Senatsinnenverwaltung, der mit ihm deutlich sichtbar Zettel austauschte. Gegenüber »nd« bestritt Seifert anschließend einen konkreten Bezug zum anwesenden Anmelder und sprach von einem allgemeinen Praxisbeispiel, bei dessen Schilderung er eher zufällig den Versammlungsanmelder angeschaut habe.

Der Zwischenfall verdeutlicht die praktische Relevanz der Empfehlungen aus der Studie. Inwiefern diese sich tatsächlich auf das Versammlungsgeschehen in Berlin auswirken werden, ist unklar. So kritisierte unter anderem der Rechtsanwalt Michael Plöse, dass es keine unabhängige Stelle zur andauernden Evaluation versammlungsrechtlicher Fragen gebe.

Abschließend unterstrich Clemens Arzt aus dem Forschungsteam und Professor für Polizei und Sicherheitsmanagement, dass die Betrachtung des Versammlungsrechts als Gefahrenabwehrrecht die Ausübung von demokratischen Freiheiten grundsätzlich einschränke: »Ich glaube, Versammlungsfreiheit wird es dann geben, wenn es kein Versammlungsfreiheitsgesetz mehr braucht.«

Für Daniela Hunold, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Empirische

Polizeiforschung an der HWR, war die Veranstaltung erst ein Auftakt. Wie sie auf Nachfrage zu »nd« sagte, erwarte das Forschungsteam weitere Gesprächskonstellationen mit verschiedenen Akteur*innen. »Es zeigt sich, dass die Debatte um Versammlungsrecht und der polizeiliche Umgang mit Protest sehr verschiedene Positionen hervorbringt, die dringend weiter diskutiert werden müssen, um dieses Recht zu schützen«, sagte Hunold.