Geldschein und Münzen und ein Schreiben vom Beitragsservice

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ARD und ZDF klagen in Karlsruhe. Länder blockieren Beitragserhöhung. Kann die neue KEF-Empfehlung die Klage zu Fall bringen?

Das lange Warten auf den Termin hat ein Ende: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern bekannt gegeben, dass es am 23. Juni über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF verhandeln werde.

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Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten im November 2024 Klage erhoben, weil die Bundesländer die ursprünglich von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat zum 1. Januar 2025 blockiert hatten.

ARD und ZDF sehen darin eine Verletzung ihres Grundrechts auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

KEF korrigiert Empfehlung nach unten

Im Februar 2026 legte die KEF, wie sich bereits Ende 2025 angedeutet hatte, eine neue, deutlich niedrigere Empfehlung vor: Statt einer Erhöhung auf 18,94 Euro schlägt die Kommission nun nur noch 18,64 Euro vor: ab Januar 2027.

Die KEF begründet dies mit unerwartet hohen Mehreinnahmen von rund 504 Millionen Euro bis 2028, die vor allem durch mehr beitragspflichtige Haushalte und gestiegene Finanzerträge zustande kommen – was allerdings nicht für jeden Sender zutrifft, zu sehen etwa an der Situation des MDR.

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„Die Feststellungen des 25. Berichts stellen allerdings die Ergebnisse des 24. Berichts nicht in Frage“, erklärte im Februar der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Martin Detzel.

Juristische Einschätzung: Klage durch neue KEF-Einschätzung hinfällig?

Die neue Empfehlung hatte eine juristische Debatte ausgelöst. Das Rechtsmagazin Legal Tribune Online bewertete in einem Kommentar vom 23. Februar 2026, der einiges Aufsehen erregte, die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF als „plötzlich chancenlos“.

Der Autor Christian Rath argumentierte: Da die KEF eine Erhöhung erst ab 2027 für erforderlich halte, lasse sich kaum noch für einen gegenwärtigen Finanzierungsverzug für die Jahre 2025 und 2026 argumentieren.

Wenn die Länder den Rundfunkbeitrag erst zum Januar 2027 erhöhen müssen, haben sie bisher auch nichts versäumt, so die Argumentation. Die Verfassungsbeschwerde, dass die Untätigkeit der Länder „gegenwärtig“ die Rundfunkfreiheit verletze, habe damit keine Grundlage mehr.

Sender und KEF widersprechen dieser Einschätzung

ARD und ZDF widersprachen dieser Einschätzung. „Wir haben Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“, teilte die ARD gegenüber dem Branchenmagazin DWDL.de mit.

„Dieser Verfassungsverstoß ist mit dem Vorliegen des Entwurfs des 25. KEF-Berichts nicht behoben.“

Auch die KEF selbst widerspricht der Einschätzung, die Verfassungsbeschwerde sei gegenstandslos geworden. KEF-Geschäftsführer Tim Schönborn erklärte gegenüber DWDL.de, die Kommission halte die Verfassungsbeschwerde „nach wie vor für begründet, da die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF seit dem 1. Januar 2025 nicht ihrem festgestellten Bedarf entsprechend finanziert und daher in ihrem Grundrecht der Rundfunkfreiheit verletzt sind“.

Die Begründung: Die KEF betrachtet immer einen vierjährigen Zeitraum. Für die gesamte Beitragsperiode 2025 bis 2028 sei die bedarfsgerechte Finanzierung mit den aktuellen 18,36 Euro nicht gegeben.

Grundsatzfragen zur Rundfunkfinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht wird sich in der Verhandlung am 23. Juni mit grundsätzlichen Fragen zur Rundfunkfinanzierung befassen. Es geht unter anderem um die Anforderungen der Rundfunkfreiheit an die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags und an eine Abweichung vom Beitragsvorschlag sowie darum, wie das Gebot der bedarfsgerechten Finanzierung gewährleistet werden kann.

Ein Urteil wird einige Monate nach der Verhandlung erwartet. Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro monatlich und finanziert mit rund 8,5 Milliarden Euro jährlich ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Politischer Widerstand bleibt bestehen

Die politischen Fronten bleiben verhärtet. Auch die neue, geringere Beitragsempfehlung von 18,64 Euro stößt auf Ablehnung. Sachsens Staatskanzleichef Alexander Handschuh, Sprecher der Medienpolitik der Unionsländer, erklärte auch die 28-Cent-Erhöhung für „nicht vermittelbar“.

Eine geplante Reform des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, die das Einstimmigkeitsprinzip bei der Beitragsfestsetzung kippen sollte, scheiterte Ende 2025 an der fehlenden Unterschrift der Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Für die Beitragszahler bedeutet das vorerst: Der aktuelle Satz von 18,36 Euro bleibt bestehen. Wann eine Erhöhung kommt und wie hoch sie ausfällt, lässt sich weiterhin nicht vorhersagen. Alle Augen richten sich nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.