Wie viel „Euro“ muss in den Namen für ein wahrhaft europäisches Image? Ist der Zusatz „Metropole“ dann noch zulässig? Darüber lässt sich streiten, politisch und juristisch. Vortrefflich bewiesen haben das der Gemeindeverband Metz, der Präfekt des Départements Moselle und zwei Gerichte. Der Streit um den juristisch zulässigen Namen für den Metzer Gemeindeverband entbrannte vor Jahren (wir berichteten). Nachdem zwei Gerichte gegen die „Eurométropole de Metz“ entschieden hatten, herrschte erst einmal Funkstille. Doch nun hat man in Metz eine Lösung parat. Der Grat zwischen elegantem Trick und absurdem Schildbürgerstreich entpuppt sich dabei als schmal. Zumindest eines lässt sich nach dem Zank sicher festhalten: Die Lösung ist ebenso kurios wie der Streit.
Streit war zweimal vor Gericht
Was war da los? Zum Hintergrund: Der Metzer Gemeindeverband besteht aus 46 Kommunen, inklusive Metz. Bis 2021 hieß er „Metz-Métropole“ und wurde zur „Eurométropole de Metz“ umbenannt. Die Umbenennung im Sinne einer „europäischen Dimension“ der Metropolregion ging auf François Grosdidier zurück, Präsident des Gemeindeverbands und Bürgermeister der Stadt. Doch im Sommer 2024 entschied der damalige Präfekt, dem Gemeindeverband den Namen „Eurométropole de Metz“ zu verweigern.
Ein Streit mit zwei Urteilen folgte. Im Herbst 2024 gab das Gericht von Straßburg dem Präfekten Recht. In Metz ging man in Berufung. Im Sommer 2025 bestätigte das Verwaltungsberufungsgericht in Nancy die Entscheidung des Präfekten. Weil der Metzer Ballungsraum nicht „an andere europäische Länder grenzt“ und „keine europäischen Institutionen oder Einrichtungen beherbergt“, hieß es unter anderem in der Begründung. Der Gemeindeverband durfte seine selbst gewählte Bezeichnung zwar zur Eigenwerbung weiter verwenden, nicht aber in offiziellen Dokumenten.
„Große europäische Metropole“
Aber aufgeben war keine Option. Tatsächlich ändert der Metzer Gemeindeverband nun wieder seinen Namen: Nach der sperrigen Bezeichnung „CA2M – Communauté d’agglomération de Metz Métropole“ sowie den griffigen Titeln „Metz-Métropole“ und „Eurométropole de Metz“ kommt jetzt der neue Name – „Euro-Métropole de Metz“. Die Gebietskörperschaft heißt also im Prinzip wie vorher. Bloß mit Bindestrich. „Die Euro-Metropole Metz vollzieht mit der offiziellen Annahme ihres neuen Namens zur Änderung ihrer Satzung einen weiteren Schritt in ihrer territorialen Etablierung“, heißt es in einer offiziellen Mitteilung aus Metz. Damit bekräftige der Gemeindeverband „noch stärker“ seine Position „als große europäische Metropole, die dynamisch, innovativ und zukunftsorientiert ist“.
Dazu gibt es ein neues Logo – oder ein altes, je nach Auslegung. Ein nach wie vor blauer Schriftzug, mit weiterhin sieben Sternen, die immer noch gelb sind. Allein neu ist, dass der ehemals umstrittene Titel jetzt gekoppelt wird. Die „Änderung“ von Namen und Logo hatte der Rat des Gemeindeverbands im Dezember 2025 mehrheitlich beschlossen.
Weitreichende Kompetenzen
Nach dem zweiten Gerichtsurteil hatte das Département einen anderen Präfekten bekommen, mit dem der neue Name besprochen wurde. Mit Erfolg: Jüngst hat ein Präfekturbeschluss die „neue“ Bezeichnung der Gebietskörperschaft offiziell bestätigt. Mit der neuen Metzer „Euro-Métropole“ dürfte der Zank um die alte Metzer „Eurométropole“ als beigelegt gelten.
Dabei gibt es in Frankreich offiziell anerkannte „Eurométropoles“. Dazu gehört unter anderem das von Metz gar nicht so weit entfernte Straßburg. Weil mehrere EU-Institutionen dort ihren Sitz haben und der Gemeindeverband direkt an der Grenze zu Deutschland liegt, darf die „Eurométropole de Strasbourg“ diesen Titel auch offiziell tragen – und zwar ohne Bindestrich.