
AUDIO: Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete: Bilanz in Norddeutschland (3 Min)
Stand: 16.05.2026 10:15 Uhr
Vor zwei Jahren wurde auf Bundesebene der Weg für die Bezahlkarte für Asylbewerber freigemacht. Mittlerweile ist sie fast im ganzen Norden flächendeckend eingeführt. Befürworter loben einen geringeren Verwaltungsaufwand. Kritiker bemängeln den eingeschränkten Zugang zu Bargeld und Überweisungen.
Bashar Fares nimmt ein kleines Mineralwasser aus dem Kühlschrank in einem Hamburger Kiosk und geht zur Kasse. In seiner rechten Hand hält er eine lilafarbene Karte – die Bezahlkarte für Asylbewerber. Er reicht sie dem Verkäufer über den Tresen. „Kartenzahlung ab fünf Euro“, sagt dieser.

Bashar Fares bereitet die Bezahlkarte im Alltag Probleme.
In vielen kleineren Geschäften und Filialen hat Fares Probleme mit seiner Bezahlkarte zu zahlen, denn häufig ist Kartenzahlung erst ab fünf Euro oder mehr möglich. Für den geflüchteten Syrer ist das viel Geld. Er könne nicht jedes Mal für fünf Euro einkaufen, wenn er nur eine Kleinigkeit benötigt, sagt er und stellt das Wasser wieder zurück.
Auch im nächsten Kiosk ein paar Meter weiter wird die Kartenzahlung für eine Flasche Wasser für den 23-Jährigen zum Problem. Einfach in bar zu zahlen ist für ihn auch nicht ohne Weiteres möglich, denn er kann mit der Bezahlkarte monatlich maximal 50 Euro Bargeld abheben.
Hamburg Vorreiter bei Einsatz von Bezahlkarte
Die Bezahlkarte für Geflüchtete wurde in Deutschland stufenweise eingeführt. Auch die Umsetzung variiert regional. Im November 2023 hatten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder sich gemeinsam mit dem ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf die Einführung geeinigt – eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes war am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Hamburg war Vorreiter und testete die Karte als erstes Bundesland schon seit Februar 2024. Inzwischen ist die Bezahlkarte in allen Bundesländern außer in Berlin eingeführt worden.
Ziel war eine schlankere Bürokratie, da sich der Verwaltungsaufwand in den Kommunen durch die Digitalisierung reduzieren sollte. Außerdem sollte verhindert werden, dass Geflüchtete Sozialleistungen in größerem Umfang ins Heimatland transferieren und somit irreguläre Migration reduziert werden. Bei der Karte handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte mit eingeschränkten Überweisungs- und Online-Shopping-Funktionen sowie einem Bargeldlimit.
Kein flächendeckender Einsatz in Schleswig-Holstein
Während die Bezahlkarte für Geflüchtete in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend im Einsatz ist, hat Schleswig-Holstein laut Sozialministerium vereinzelt weiterhin mit technischen Problemen zu kämpfen. Aktuell sind rund 80 von 103 zuständigen Leistungsbehörden an das Bezahlkartensystem angeschlossen, so eine Sprecherin des Ministeriums.
Die Einführung der Bezahlkarte sei „weit vorangeschritten und könne voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres abgeschlossen werden“. Mitte Februar hatte die Landesregierung den 30. April als Zieldatum genannt – ursprünglich sollte die Bezahlkarte flächendeckend bereits bis zum Ende des ersten Quartals 2025 eingeführt worden sein.
Hamburger Sozialbehörde: „Praktische Verbesserungen“
Die Hamburger Sozialbehörde betont auf NDR Nachfrage, dass die Einführung der Bezahlkarte sowohl für die Verwaltung als auch für die Leistungsberechtigten zu „spürbaren praktischen Verbesserungen“ geführt habe. Insbesondere die Umstellung auf ein einheitlicheres und stärker digitalisiertes Auszahlungsverfahren habe sich bewährt – und die bisher erforderlichen organisatorischen Strukturen der Bargeldauszahlung reduziert.
In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Innenministerium alle acht Landkreise und kreisfreien Städte die Bezahlkarte eingeführt. In den vergangenen 14 Monaten sei es hinsichtlich der Nutzung der Bezahlkarte durch die Leistungsberechtigten zu keinen Differenzen gekommen, so ein Sprecher des Ministeriums. Die Karte werde grundlegend akzeptiert. Neben vereinfachten Verwaltungsabläufen sei ein weiterer Vorteil, dass Überweisungen ins Ausland nicht möglich sind.
Linke in Hamburg: Propagierte Ziele werden nicht erreicht
Migrationsforscher Jochen Oltmer von der Universität Osnabrück bezweifelt, dass die Einführung der Bezahlkarte den Aufwand in den Behörden bereits reduziert habe. „Und was diese Frage der Überweisung ins Ausland angeht, da ist von Seiten der Forschung von Beginn an deutlich gemacht worden, dass Schutzsuchende ohnehin sehr selten Geld ins Ausland überwiesen haben.“
Auch Carola Ensslen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, sieht die Bezahlkarte kritisch: „Sie ist mit hohen Kosten und einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.“ Die „propagierten Ziele“ würden nicht erreicht, so Ensslen. „Eine Verwaltungsvereinfachung gibt es nicht. Und die Notwendigkeit der Verhinderung von Auslandsüberweisungen war ja immer schon ein Märchen.“
Niedersachsens Innenministerium zieht positive Bilanz
Trotz aller Kritik falle die Bilanz zur Bezahlkarte auch in Niedersachsen insgesamt positiv aus, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf NDR Anfrage. Sie werde als ein geeignetes Instrument bewertet, „um die Verwendung staatlicher Leistungen zielgerichtet und transparent zu gestalten“. Zudem hätten sich die Verwaltungsabläufe vereinfacht.

Bashar Fares befürchtet, durch die Bezahlkarte stigmatisiert zu werden.
Befürchtungen, Leistungsberechtigte könnten durch die Nutzung der Karte öffentlich stigmatisiert werden, hätten sich in der Praxis nicht bestätigt, so der Sprecher weiter. „Die Bezahlkarte ist bewusst neutral gestaltet und lässt im alltäglichen Gebrauch keine Rückschlüsse auf den Status der Karteninhaberinnen und Karteninhaber zu.“
Angst vor Stigmatisierung
Der geflüchtete Syrer Bashar Fares aus Hamburg schämt sich nach eigener Aussage manchmal, seine Bezahlkarte vorzeigen zu müssen und als Asylbewerber stigmatisiert zu werden.
Auch Migrationsforscher Oltmer gibt zu bedenken, dass die Karten stigmatisierend wirken können, da sie „explizit als Karten für Schutzsuchende ausgewiesen sind“. Insgesamt gebe es bei der Karte seiner Meinung nach zudem zu viele Einschränkungen – von Bargeldauszahlungen bis zum Einsatz im Onlinehandel. „Je stärker die Einschränkungen sind, desto stärker gibt es für Schutzsuchende auch Begrenzungen, die den Alltag erschweren.“

Aktuell funktioniert die Karte laut Landesregierung nur in sieben Ämtern und zehn Städten und Gemeinden. Und eine Tauschaktion sorgt für Kritik.