Bis August sind es nur noch knapp drei Monate. Dann soll in Nordrhein-Westfalen jedes Grundschulkind der ersten Klassen ein Recht auf Ganztagsbetreuung (OGS) haben. Und es kann Eltern schon reichlich nevös machen, dass offensichtlich wenige Wochen vor dem Start noch viele Fragen offen sind. Vor allem Fragen der Finanzierung. Sozialverbände, die vielerorts operativ die Betreuung übernehmen, warnen, einige Städte klagen sogar vor Gericht. Kurz: Alles andere als ein holpriger Start wäre eine Überraschung.

Klar, dass es überhaupt einen Rechtsanspruch gibt, ist ein (lang erwarteter) Fortschritt. Allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen werden. Es darf eigentlich nicht wahr sein, dass einige Kinder der dritten und vierten Klassen ihren OGS-Platz wohl verlieren werden, damit die Erstklässler einen bekommen. Familien, die damit planen, werden alleine gelassen.
Und reden wir doch auch mal über Qualität. „Hauptsache verwahrt“ kann doch wirklich nicht unser Anspruch sein, wenn Kinder am Nachmittag mehr wegorganisiert als wirklich adäquat betreut werden. Bauliche Defizite der vieler Grundschulen im Land, die sich selbstverständlich nicht von heute auf morgen lösen lassen, sind das eine.
Gute OGS-Betreuung darf keine Frage des Wohnorts sein
Aber dass drei Monate vor Start nicht einmal klar ist, ob es überall ausreichend viel Personal und gute, weil finanzierte Konzepte geben wird, ist einfach nur traurig. Behauptet wird Familienfreundlichkeit und eine Investition in das Wichtigste, was wir haben, nämlich Kinder. Tatsächlich wird es ab dem ersten Tag eine Mangelverwaltung sein, abhängig davon, wie viel sich die jeweilige Kommune leisten kann. Und da sieht es gerade in unserer Region nicht gut aus. Wir sollten uns Sorgen machen.