1. Startseite
  2. Politik

DruckenTeilen

Uns auf Google folgen

Die Union versprach, es besser zu machen als die Ampel. Nun zweifelt sie am eigenen Heizungsgesetz. Politiker der Partei warnen vor Verfassungsbruch.

Berlin – Aus der Opposition heraus ließen CDU und CSU kein gutes Haar am Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampel-Koalition – und wurden wohl nicht zuletzt gewählt, weil sie versprachen, es besser machen zu wollen. Doch der Gegenentwurf der Merz-Regierung, das Gebäudemodernisierungsgesetz, droht zum Flop zu werden. Kritik kommt längst nicht mehr nur von Grünen und Umweltverbänden. Das Gesetz könnte vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern – und selbst in der Union sind offenbar nicht alle der Sache sicher.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), deren Gebäudemodernisierungsgesetz zum Flop zu werden droht, während selbst Unions-Politiker warnen.Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), deren Gebäudemodernisierungsgesetz zum Flop zu werden droht, während selbst Unions-Politiker warnen. © Hauke-Christian Dittrich

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (13. Mai) das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das das heiß diskutierte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ablöst. „Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, erklärte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“ Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt damit weg – ebenso die Pflicht zu einer fachlichen Beratung vor dem Einbau einer Gasheizung.

Gesetz könnte vor Bundesverfassungsgericht scheitern: Heilmann sicher, dass geklagt wird – „Das hält nie.“

Öl- und Gasheizungen bleiben damit dauerhaft erlaubt. Als Ausgleich sieht das Gesetz vor, dass ab 2029 schrittweise wachsende Anteile von Biogas oder Bioöl beigemischt werden müssen. Auch Brennstoffhändler sollen zunehmend biogene Stoffe einsetzen, um den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen. Die Klimaziele ließen sich so dennoch erreichen, betonte Reiche.

Dieser Schritt war von langer Hand geplant. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung zu „abzuschaffen“. Doch wie der Spiegel berichtet, könnte das neue Gesetz schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Selbst aus den Reihen der Union komme Gegenwind: „Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält“, so CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion und ehemaliger Berliner Justizsenator. Andere Unionsjuristen werden dem Magazin zufolge hinter vorgehaltener Hand noch klarer. Der Entwurf sei „krass verfassungswidrig“; einer meine gar: „Das hält nie“.

Nach Friedrich Merz: Die zehn größten deutschen Politiker auf InstagramDie Top 10 zeigt, welche deutschen Politiker auf Instagram aktuell die meisten Follower und größte Reichweite haben.Fotostrecke ansehenUrteil verpflichtet Staat zu Klimaschutz: Verschlechterungsverbot könnte Union zum Verhängnis werden

Ausgangspunkt der Bedenken ist laut dem Bericht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021. Die Karlsruher Richter hatten damals festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet. Artikel 20a, wonach der Staat verpflichtet ist, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, wird von Juristen als sogenanntes Verschlechterungsverbot interpretiert. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürfen demnach nicht einfach zurückgenommen werden.

Wie streng dieses Verbot auszulegen ist, bleibe unter Fachleuten umstritten. Manche hielten es für absolut. Jede Absenkung des Schutzniveaus sei unzulässig, schreibe etwa der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten vom März. Andere plädierten für eine mildere Lesart. Einzelne Regelungen könnten gelockert werden, sofern gleichwertige Maßnahmen an anderer Stelle greifen. Verfassungsrechtlich komme es darauf an, „ob der Gesetzgeber die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“, habe Christian Calliess, Professor an der Freien Universität Berlin und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, die Bedenken abgemildert.

Kritik auch von CDU/CSU: Klimaunion warnte bereits beim Referentenentwurf vor Verfassungswidrigkeit

Aber eben genau daran zweifeln Fachpolitiker auch innerhalb der Union. Die CDU-nahe Klimaunion hatte bereits beim Referentenentwurf intern vor einer möglichen Verfassungswidrigkeit gewarnt. Das Gesetz sieht zwar eine Evaluierung im Jahr 2030 vor, die bei Bedarf Nachschärfungen ermöglichen soll. Für viele ist das jedoch ein zu schwaches Sicherheitsnetz – zumal die Prüfung erst nach Ende der laufenden Legislaturperiode stattfindet und das Problem damit faktisch an die nächste Bundesregierung weitergereicht wird.

Doch nicht nur juristisch ist das schwarz-rote Vorhaben problematisch. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), bezeichnete das Gebäudemodernisierungsgesetz gegenüber der Bild als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“, für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar – und selbst Heizungs-Fachverbände meldeten Zweifel an der Umsetzbarkeit an.

Warnung vor Frustration der Bürger: Merz-Gebäudemodernisierungsgesetz als Kostentreiber

„Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei“, so Goebel weiter. Neben mangelnder Verständlichkeit bemängelt der NKR auch zusätzliche Kosten. Die Regelung zur Aufteilung von Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum handhabbar. Damit treibe sie genau jene Kosten in die Höhe, die das Gesetz eigentlich vermeiden sollte. Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten und die Einwände der Fachverbände ernstzunehmen. (Quellen: AFP, Bild, dpa, Spiegel) (tpn)