Das Verbrechen liegt mehr als 32 Jahre zurück, die Anklage stammt aus dem Dezember 2021 – und dennoch ist die Gewalttat an der 13-jährigen Sabine kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) weiter ungeklärt und ungesühnt. Von Montag (9.00 Uhr) an steht ein seit Jahren verdächtiger Mann erneut wegen Mordes vor dem Landgericht Würzburg.
Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den 49-Jährigen – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, wenn auch vor einer anderen Kammer.
Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben 26 Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt. Da der angeklagte Deutsche zur Tatzeit 17 Jahre alt und damit Jugendlicher war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte soll die Schülerin am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet haben.
Erziehungsgedanke in Jugendverfahren im Vordergrund
In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.