– Deutschlands oberste Verfassungshüter nehmen gleich mehrere Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Worum es dabei geht und wann ein Urteil zu erwarten ist.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Juli mit Möglichkeiten der bayerischen Polizei zum Beispiel auch im Vorfeld konkreter Gefahren aktiv zu werden. Das höchste deutsche Gericht will am 7. und 8. Juli zu gleich mehreren Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mündlich verhandeln. Ein Urteil wird erst einige Monate später erwartet.
Die Eingriffsschwelle der sogenannten drohenden Gefahr verletzt aus Sicht der Kritiker unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem geht es darum, dass der präventive Polizeigewahrsam nunmehr bis zu zwei Monate dauern kann und die Polizei zum Beispiel Handgranaten auch dann einsetzen darf, wenn Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden.
„Allianz für den Rechtsstaat“ fordert Überprüfung
Dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth liegen eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle vor. Dabei überprüft das Gericht die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung unter allen infrage kommenden Gesichtspunkten.
Dies hatten Bundestagsabgeordnete von FDP, Linke und Grünen 2018 gemeinsam – in einer ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ – auf den Weg gebracht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich damals „gelassen und überrascht“ über die parteiübergreifende Initiative.