Der sterbende 91-jährige Patient bekam zu viel Morphium – aus Mitleid und spontan. Das Gericht verurteilte einen 28-Jährige deshalb zu einer Geldstrafe – ein Berufsverbot erhielt er nicht.

Ein Krankenpfleger aus Münster, der einem sterbenden Patienten mehr Morphium als vom Arzt verordnet gespritzt hatte, muss eine Geldstrafe von 6.300 Euro zahlen. Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen von 70 Euro. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags ließen die Richter fallen und verurteilten den 28-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der 91-jährige Patient lag im März 2023 auf der Palliativstation eines Krankenhauses in Münster, hatte starke Schmerzen und befand sich bereits im Sterbeprozess. Der Krankenpfleger war nach eigenen Angaben alleine auf der Station und hatte versucht, einen Arzt zu rufen. Als ihm das per Telefon nicht gelungen war, hatte er die ärztlich zuvor angeordnete Dosis des Schmerzmittels Morphin auf eigene Faust auf 50 Milligramm und damit nach Überzeugung des Landgerichts deutlich überhöht. Der Patient war wenige Stunden später verstorben.

Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er aus Mitleid gehandelt habe. Die Tat sei „aus der Not geboren“ gewesen. Allerdings handele es sich dennoch um fahrlässige Körperverletzung. Auch aus der Patientenverfügung des Kranken gehe nicht hervor, dass er die letzten Stunden seines Lebens komplett sediert habe verbringen wollen. Auch die Schmerzen des Patienten seien kein Rechtfertigungsgrund für seine Tat.

Das Landgericht verurteilte den Krankenpfleger außerdem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung. Zur Verschleierung seiner Tat hatte der Angeklagte das eigenhändig herausgegebene Morphium einem schon verstorbenen Patienten zugeschrieben.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer erklärt, der Angeklagte habe den Tod des Patienten direkt herbeiführen wollen. Er hatte darum eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Ob er Revision gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.

Der Krankenpfleger war nach Aufdeckung der Tat entlassen worden. Jetzt kann er möglicherweise wieder in einem Krankenhaus arbeiten, das Landgericht Münster ordnete ausdrücklich kein Berufsverbot an.