In der Nacht zu Dienstag (19. Mai) ist die Polizei zu einem Großeinsatz an der Helios St. Johannes Klinik in Duisburg-Hamborn ausgerückt. Seit 2 Uhr nachts gilt dort ein Baby als vermisst.

Für das vermisste Baby besteht Lebensgefahr

Die 31-jährige Mutter soll ihren sechs Monate alten Sohn noch vor Abschluss der ärztlichen Behandlung aus der Klinik mitgenommen haben. Für den Säugling besteht nach Angaben der Polizei aufgrund einer Erkrankung Lebensgefahr.

Eine noch in der Nacht eingeleitete Suche, bei denen auch ein Personenspürhund zum Einsatz kam, blieb bislang erfolglos. Die Suchmaßnahmen nach dem vermissten Baby laufen nach Angaben der Polizei auf Hochtouren. Wie es dem Baby konkret geht und warum es in der Klinik war, ist nicht bekannt. Auf Anfrage der Redaktion wollte sich der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin nicht äußern.

Nach Informationen der „WAZ“ soll es sich um einen Kinderschutzfall handeln, weshalb auch die Kinderschutzgruppe hinzugezogen wurde. Sie wird dann einbezogen, wenn das Kindeswohl gefährdet sein könnte – etwa aufgrund von Verletzungen oder Vernachlässigung.

Die Mutter soll ihr Kind entführt haben

Die Suchmaßnahmen nach der Mutter und ihrem Sohn laufen nach Angaben der Polizei vom Mittag „weiterhin auf Hochtouren“. Auch ein Suchhund war im Einsatz – bisher ohne Fahndungserfolg.

Die Vermisstenstelle der Polizei Duisburg führt die Ermittlungen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu dem Aufenthaltsort der Frau und dem Kind machen können.

Die Kindsmutter ist nach Angaben der Polizei ungefähr 1,70 Meter groß und hat eine kräftige Statur. Sie hat schwarze lange Haare – oft zu einem Dutt gebunden. Sie trägt einen Rock und sieht älter als 31 Jahre aus, heißt es.

Die Polizei rät: „Sollten Sie die Frau sehen, wählen Sie unmittelbar den Notruf.“ Weiterführende Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0203 2800 oder unter dem Notruf der Polizei (110) entgegen.

In derartigen Fällen könne die Klinik selbst nicht viel ausrichten, erklärte ein Helios-Sprecher auf Anfrage der Redaktion. „Wenn die Eltern mit ihrem Kind wieder gehen wollen, können wir sie ja nicht daran hindern. Wir können nur darauf aufmerksam machen, dass dies gegen den ausdrücklichen ärztlichen Rat passiert.“ Anders sieht das aber bei lebensgefährlichen Erkrankungen aus, hier kann dann eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt und die Polizei informiert werden.