Verwaltungsgericht
Stadt vor Zwangsgeld wegen Partylärm auf Brüsseler Platz
Aktualisiert am 19.05.2026 – 16:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Brüsseler Platz in Köln (Archivbild): Der Streit zieht sich seit Jahren hin. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka /imago)
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Im Lärmstreit um den Brüsseler Platz droht der Stadt Köln nun ein Zwangsgeld. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies eine Beschwerde der Stadt zurück.
Im Streit um den Lärm am Brüsseler Platz im Kölner Belgischen Viertel droht der Stadt Köln ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Stadt Köln bereits mit Urteil vom 28. September 2023 verpflichtet, auf dem Brüsseler Platz „effektive Maßnahmen zur Lärmreduzierung“ umzusetzen. Ziel ist, dass Anwohner in den Nachtstunden keinem „gesundheitsgefährdenden Lärm“ ausgesetzt sind. Zwar hat die Stadt bereits Schritte eingeleitet, darunter ein Alkoholverbot von 21 bis 6 Uhr. Zwei Anwohner kritisieren jedoch, Köln komme seinen Verpflichtungen zur Lärmminderung weiterhin nicht ausreichend nach.
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Lärm am Brüsseler Platz im belgischen Viertel: Maßnahmen reichen nicht
Die Anwohner beantragten beim Verwaltungsgericht, dass der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht werde, falls sie ihre Verpflichtungen nicht bis Freitag, 15. Mai, erfülle. Das Verwaltungsgericht gab den Antrag frei, die Stadt Köln legte eine Beschwerde ein, die nun vom OVG zurückgewiesen wurde.
In der Begründung heißt es, dass die Stadt Köln ihren Verpflichtungen „auch unter Berücksichtigung der seither getroffenen Maßnahmen“, bisher „nicht hinreichend nachgekommen“ sei.
Brüsseler Platz in Köln: Stadt braucht ein Gesamtkonzept
Das Urteil stützt sich auch auf Lärmmessungen aus März und April des aktuellen Jahres. Diese hätten in den Nachtstunden „trotz kühler Witterung und vorübergehender Schließung eines Lokals“ Lärmwerte ergeben, die nur knapp unter der Grenze zur Gesundheitsgefahr liegen würden. „Es drängt sich auf, dass an wärmeren Tag bei höherer Frequenz des Platzes wieder mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen ist“, heißt es in einer Pressemeldung zur Entscheidung des OVG.
Wegen der Vielzahl an verschiedenen Lärmquellen an dem belebten Platz brauche es seitens der Stadt ein Gesamtkonzept zur Ermittlungen und Bewertung der einzelnen Lärmquellen sowie zur Evaluation der getroffenen Maßnahmen. „Daran fehlt es bis heute“, heißt es in der Urteilsbegründung des OVG.

