Ein Flaggenmeer am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park? Üblich sind Blumen für die 1945 gefallenen Rotarmisten.

Ein Flaggenmeer am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park? Üblich sind Blumen für die 1945 gefallenen Rotarmisten.

Foto: dpa/Annette Riedl

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin schwenkt Stefan Natke am Dienstagmorgen eine rote Fahne der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Bei der Sicherheitskontrolle im Gebäude muss er sie dann genauso abgeben wie sein Taschenmesser und einen Teelöffel. Ob er sonst noch eine Fahne dabei habe, will eine Justizbedienstete bei dieser Prozedur wissen. Nur seine »Rotzfahne«, antwortet Natke und greift unwillkürlich an seine Hose, wo das Taschentuch stecken müsste. Er solle jetzt nicht »frech« werden, warnt ihn die Justizbedienstete.

Natke war bis 2025 Landesvorsitzender der DKP. Er ist am Dienstag im Verwaltungsgericht, weil er nicht hinnehmen will, dass die Berliner Polizei seit dem Jahr 2022 für jeden 8. und 9. Mai sowjetische Fahnen an den sowjetischen Ehrenmalen im Treptower Park, in Tiergarten und der Schönholzer Heide verbietet. Es ist eine Reaktion auf den Krieg in der Ukraine.

Für den Jahrestag der Befreiung vom Faschismus am 8. Mai 2023 hatte Natke wie schon in früheren und dann auch in späteren Jahren eine Versammlung angemeldet – mit 60 Personen, einem Lastenfahrrad mit Lautsprecher und einer »Fahne der Befreier«. Gemeint war die rote Fahne der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken mit Hammer und Sichel. Doch diese Flagge zu zeigen, wurde ihm in jenem Jahr und seither immer wieder untersagt. Dagegen hat Natke 2024 geklagt.

Nun wird der Fall am Mittwoch in Saal 3104 des Verwaltungsgerichts an der Kirchstraße in Moabit verhandelt. Natke begehrt die Feststellung, dass die Verbotsverfügung der Polizei zumindest in dieser Frage rechtswidrig gewesen sei. Das hätte Auswirkungen auf kommende Jahre.

Doch Natke muss sich noch weiter gedulden, denn ein Urteil wird nicht sofort gesprochen. Es sind so viele Mitglieder und Sympathisanten der DKP gekommen, dass die Zuschauerplätze nicht für alle ausreichen. Ein paar Leute verfolgen das Geschehen deshalb fast zwei Stunden lang stehend. Drei Interessiere, die nicht mehr eingelassen wurden, harren sogar vor der Tür aus, ohne mitzubekommen, was drin vor sich geht.

Einen derartigen Andrang hätte Richterin Marlen Mausch-Liotta nicht erwartet. Sie sagt zu Natkes Rechtsanwalt Tobias Krenzel: »Hätten Sie mir Bescheid gesagt, hätte ich mich um einen größeren Saal bemüht.«

Der Richterin ist sofort klar, dass alle gern noch ihr Urteil gehört hätten. Doch sie wolle den Fall gründlich durchdenken, wofür die paar Minuten bis zu ihrem nächsten Termin nicht ausreichen, sagt Mausch-Liotta. Darum schließt sie die mündliche Verhandlung um 10.48 Uhr und kündigt an, ihre Entscheidung werde zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt.

Es zeichnet sich allerdings schon ab, dass Natkes Klage abgewiesen wird – genau so, wie es die das Land Berlin in dieser Streitsache vertretende Oberregierungsrätin beantragt. Natkes Rechtsanwalt Krenzel macht sich da nichts vor. Er werde wohl eine Niederlage kassieren, gesteht er sich bereits während der Verhandlung ein und bedauert: »Ich kann mir hier den Mund fusselig reden.«

Nach Ansicht von Krenzel dürfte die Polizei die öffentliche Ordnung nicht so leichtfertig als Argument dafür benutzen, die Versammlungsfreiheit derart einzuschränken. Der Rechtsanwalt bezieht sich auf das Bundesverfassungsgericht, das gemeint habe, Nazi-Aufmärsche mit Uniformen, Trommeln und Fackeln dürften auch dann nicht stattfinden, wenn dabei keine Straftaten begangen werden. Denn nach außen hin könne dies an Aufmärsche der SA erinnern. Dennoch konnte es sogar sein, dass Neonazis mit Fackeln durch Dresden ziehen, sagt Krenzel. Wenn aber die Hürden für Verbote so hoch sind, dass dies möglich ist, dann versteht der Rechtsanwalt nicht, warum dann am 8. Mai ausgerechnet die Sowjetfahnen der Befreier von Berlin untersagt werden. Dies sei ein »extrem gefährlicher« Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Diesen speziellen Eingriff zuzulassen, das wäre ja »politische Justiz«, sagt er.

»Wir reden nicht über Putin und einen Angriffskrieg. Wir reden über das ehrende Gedenken an die Sowjetsoldaten, die uns vom Faschismus befreit haben, verdammt noch mal.«


Stefan Natke Ex-DKP-Landesvorsitzender

»Sie können sicher sein, dass ich das nicht politisch entscheide«, weist die Richterin diese Aussage zurück, die sie als Vorwurf versteht. Die Oberregierungsrätin mutmaßt, ukrainische Kriegsflüchtlinge könnten sich durch ein Meer von Sowjetflaggen im Treptower Park bedroht fühlen. Das könne nicht geleugnet werden. Diese Einschätzung beruht auf der Ansicht, der russische Präsident Wladimir Putin wolle seine Macht auf alle ehemaligen Sowjetrepubliken ausdehnen, der Krieg in der Ukraine verfolge dieses Ziel.

Stefan Natke platzt irgendwann der Kragen. »Wir reden nicht über Putin und einen Angriffskrieg. Wir reden über das ehrende Gedenken an die Sowjetsoldaten, die uns vom Faschismus befreit haben, verdammt noch mal«, schimpft er. Die sowjetischen Truppen seien 1945 doch nicht zufällig nach Berlin gekommen, sondern weil Deutschland die Sowjetunion überfallen und 27 Millionen Sowjetbürger getötet habe.

Im Treptower Park seien 5200 bei der Schlacht um Berlin gefallene Rotarmisten beigesetzt, erinnert Natke. Er zählt auf, wer in der sowjetischen Armee gedient hat: Russen, Kasachen, Usbeken, Armenier, Litauer und so weiter und so fort. Er betont: »Ein Drittel der Roten Armee, die uns befreit hat, waren Ukrainer. Die ehren wir da genauso. Warum auch nicht?«

Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln damit, dass ein würdiges Gedenken an die Befreiung ermöglicht werden solle. Doch Stefan Natke findet, die Einzigen, die dort stören, seien diejenigen, die mit ukrainischen Fahnen und Nato-Flaggen provozieren. »Die kommen mit dem Willen da hin, das Gedenken zu stören.«

2023 hatte die Polizei noch versucht, neben sowjetischen und russischen Fahnen auch ukrainische zu untersagen, um Wortgefechten und Zusammenstößen vorzubeugen. Doch das Verbot ukrainischer Flaggen wurde damals in einer Eilentscheidung gekippt. Seitdem lässt die Polizei ukrainische Fahnen von vornherein zu.

Richterin Mausch-Liotta hielte es persönlich anders für besser, wie sie gesteht. Aber darüber hat sie nun nicht zu entscheiden. Sie könnte höchstens dem Antrag von Rechtsanwalt Krenzel folgen, das Verfahren zu unterbrechen und die Einschränkung der Versammlungsfreiheit dem Landesverfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen.

Der ehemalige DKP-Landesvorsitzende Natke beklagt, es sei unerträglich, wenn Sowjetfahnen untersagt werden, er aber am Ehrenmal die Fahnen der »Kollaborateure« sehen müsse. Natke nennt hier das Bataillon »Nachtigall« und die SS-Division »Galizien«, in denen Ukrainer im Zweiten Weltkrieg auf deutscher Seite kämpften.