Bereits 2020 hatte die Bezirksvertretung (BV) 9 die Verwaltung gebeten, die Zufahrt zum Wasserwerk Flehe ab Einmündung der Himmelgeister Landstraße als „Fahrradstraße, Kfz Anlieger frei“ umzuwandeln. Jetzt bekam das Gremium in seiner Sitzung am 8. Mai die entsprechende Beschlussvorlage auf den Tisch und entschied sich einstimmig dafür, das Projekt umzusetzen. Da sich der betreffende Streckenabschnitt mit einer Länge von knapp einem Kilometer sowohl im Stadtbezirk 9 als auch im Stadtbezirk 3 befindet, musste auch die BV 3 zustimmen.
Das hat diese in ihrer Sitzung am 21. April (bei zwei Gegenstimmen der AfD) auch getan, allerdings mit der zusätzlichen Bitte, im Bereich der Unterführung Münchener Straße bis zum Wasserwerk die Asphaltierung zu erneuern und eine Beleuchtung einzurichten. Ersteres passiert, von einer Beleuchtung des Weges ist aber bislang nicht die Rede. Laut Stadt befindet sich auf einem etwa 600 Meter langen Abschnitt die Fahrbahn in einem schlechten Zustand und weist Schlaglöcher und Risse auf.
Die Kosten für die Markierungen belaufen sich auf 49.000 Euro, für die Instandsetzung der Fahrbahn kommen 391.000 Euro hinzu. Die Finanzierung der Gesamtkosten (440.000 Euro) erfolgt laut Stadt über die „Pauschale zur Radverkehrsförderung“. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im zweiten Halbjahr.
Der betreffende Straßenabschnitt gehört zum Bezirksnetz und ist Teil des städtischen Radnetzes sowie des Programms zur Förderung des Radverkehrs. Zusätzliche Netzbedeutung erhält der Straßenabschnitt dadurch, dass die EuroVelo 15 (Rheinradweg) als internationaler touristischer Radweg über ihn verläuft. Für den Kfz-Verkehr dient er ausschließlich der Erschließung des Wasserwerks Flehe. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem betreffenden Straßenabschnitt wird als geeignete und sachgerechte Führungsform für den Radverkehr bewertet und entsprechend angeordnet, formuliert es die Verwaltung in der Beschlussvorlage im Behördendeutsch.
Ein Gehweg ist dort nicht vorhanden, und das Parken am Straßenrand ist auf dem gesamten Abschnitt untersagt. Auch Markierungen gibt es bislang nicht. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen fünf und sechs Meter. Im Bereich der Schranke, die nicht mehr im Betrieb ist, gilt derzeit Tempo 20, auf dem Reststück Tempo 50. Nach der Umgestaltung gilt auf dem gesamten Stück Tempo 30.
Zur geplanten Umgestaltung gehören eine entsprechende Beschilderung, die Markierung sowie die abschnittsweise Sanierung der Asphaltdeckschicht. Um den Gestaltungsstandards aus dem Leitfaden Fahrradstraßen zu entsprechen, wird im Einfahrtsbereich eine Fläche rot eingefärbt und das Verkehrszeichen als Piktogramm mittig auf die eingefärbte Fahrbahn aufgebracht. Zusätzlich werden zur besseren Kennzeichnung der Fahrradstraße entlang der Strecke in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme (16) und Fahrradstraßen-Piktogramme (zwei) aufgebracht. An den beiden Zufahrten werden zur Verdeutlichung der Fahrradstraße jeweils die Flächen rot eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen.