Die Werke der Ausstellung „Wir besetzen das Rathaus“ des Jugendrings Wuppertal, die zuletzt im Lichthof des Barmer Rathauses zu sehen waren, haben hohe Wellen geschlagen. Eins der Bilder zeigt einen brennenden Polizei-Funkwagen, ein anderes einen Molotow-Cocktail.

Die Botschaften, die vom 28. April bis 10. Mai im Lichthof des Rathauses zu sehen waren, haben bei der Deutschen Polizeigewerkschaft Kreisverband Wuppertal (DPolG KV) zu Irritationen geführt. Kreisvorsitzender Sascha Gerhardt hat sich nun mit einem Offenen Brief an Oberbürgermeisterin Miriam Scherff gewandt.

„Vor Ort haben sich Mitglieder des DPolG KV Wuppertal die Ausstellung angesehen und berichtet, dass die Ausstellung in weiten Teilen eindeutig extremistisch geprägt war“, heißt es in dem Brief. Aussagen wie „Schwarz-Rot-Gold wird abgebrannt“, „Das ganze System ist anschlagsrelevant“, „Nieder mit Deutschland“ gingen über Staatskritik hinaus. Zudem hätten einige Ausstellungsstücke darauf abgezielt, Angriffe auf die Polizei zu verharmlosen oder zu glorifizieren.

Die Polizeigewerkschaft räumt ein, dass die Inhalte noch von der Kunstfreiheit gestützt würden. „Schließlich soll Kunst auch zur Kontroverse einladen.“ Allerdings kritisiert die DPolG KV Wuppertal, dass es seitens der Stadt keine Einordnung der Ausstellung gegeben habe.

Stadtsprecher Thomas Eiting beruft sich ebenfalls auf die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit. Kunst diene der Verarbeitung und Reflexion aktueller Themen: „Dabei nutzt sie bewusst Stilmittel wie die Provokation oder die Überspitzung, um Aufmerksamkeit auf bestimmte Fragestellungen zu lenken und Kontroversen anzustoßen.“

Kunst werde in einer Demokratie nicht deshalb eingeschränkt oder verboten, weil Künstler zu bestimmten Themen andere, auch radikal kritische Auffassungen vertreten, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegten. „Eine inhaltliche oder qualitative Bewertung einzelner Exponate obliegt dabei bewusst nicht der Kommune oder der Oberbürgermeisterin.“

Meinungsaustausch, den Stadtgesellschaft „aushalten“ muss

Es sei nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung, als moralische oder künstlerische Zensurinstanz zu agieren. Sollten strafrechtlich relevante Inhalte transportiert werden, liege die Prüfung bei den zuständigen Stellen und der Justiz. Stadtsprecherin Kathrin Petersen sagt: „Diese Beiträge sind für jeden Besucher klar als persönliche künstlerische Positionen gekennzeichnet und sollen ausdrücklich in aller Zuspitzung und Widersprüchlichkeit provozieren.“

Die Ratsfraktion der CDU erklärt, dass sie die Ausstellung mit großer Skepsis betrachte. „Insbesondere die Kritik der DPolG an einzelnen Inhalten nehmen wir ernst“, heißt es. Öffentliche Gebäude wie das Rathaus seien Orte demokratischer Repräsentation. Deshalb trage die Stadt Verantwortung dafür, dass dortige Ausstellungen eingeordnet würden.

Die CDU-Fraktion stehe ausdrücklich zur Kunst- und Meinungsfreiheit. Allerdings ende diese Freiheit dort, wo einseitige Darstellungen ohne ausreichende historische und politische Einordnung geeignet seien, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu beschädigen. „Unsere Polizei leistet täglich einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz unserer Demokratie. Pauschale Verunglimpfungen oder eine romantisierende Darstellung staatsfeindlicher Positionen dürfen in öffentlichen Einrichtungen keinen unkommentierten Raum erhalten.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Benjamin Thunecke erklärt: „Unabhängig von der Bewertung einzelner Inhalte gilt für uns zugleich völlig unmissverständlich: Jegliche Form von Gewalt, Einschüchterung oder Angriffen gegen Menschen, die Verantwortung für unser Gemeinwesen übernehmen – unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, kommunale Beschäftigte und andere öffentlich Bedienstete –, verurteilen wir ausdrücklich und ohne jede Einschränkung.“

Bei der Ausstellung habe es sich nicht um eine Veranstaltung der Stadt gehandelt, sondern um ein externes Format eines eigenständigen Trägers. Entscheidend sei, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten würden.

Es habe auch eine Einordnung der Kommunalaufsicht gegeben, die die Position der Oberbürgermeisterin bestätigt und deutlich gemacht habe, dass eine politische Einflussnahme auf Inhalte von Kunst- und Ausstellungsformaten durch die Stadt enge rechtliche Grenzen hat. „Eine Demokratie muss Kontroversen aushalten können. Sie zeigt ihre Stärke gerade darin, dass sie Grundrechte schützt, auch wenn Inhalte provozieren oder irritieren“, so Thunecke weiter.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Bialas, selbst Polizist und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, betont, Kunst solle Diskurse fördern, „soll unbequem, mitunter schmerzhaft sein“. Und doch gelte, gerade für öffentliche Einrichtungen: „Nicht alles, was man möglicherweise darf, sollte man auch tun.“ Denn wo sich der Ermöglichungsraum der Kunst öffne, betrete man gleichzeitig einen Verantwortungsraum. „Der Vorschlag von Sascha Gerhardt, eine derartige Ausstellung notfalls zu kontextualisieren ist doch vernünftig und richtig.“ Es gebe derzeit ja häufiger Diskurse darüber, was Kunst zeigen darf und was man aushalten muss. „Das häufig entscheidende Kriterium ist der Wille zum Diskurs, zur Positionierung und zur Einordnung.“