Urteil soll am Freitag fallen

Sexueller Missbrauch? Prozess vor schnellem Ende

20.05.2026 – 17:21 UhrLesedauer: 3 Min.

Landgericht HannoverVergrößern des Bildes

Hinweisschild vor dem Landgericht Hannover (Symbolbild): Im Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen soll am Freitag ein Urteil fallen. (Quelle: Alicia Windzio/dpa/dpa-bilder)

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Nach Kontaktaufnahme über Instagram und Snapchat soll ein Mann eine Zwölfjährige auf einem Spielplatz sexuell missbraucht haben. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Es geht um ein nächtliches Treffen auf einem Spielplatz, um Kontakte über Snapchat und Instagram sowie um die Frage, was der Angeklagte über das Alter eines Mädchens wusste: Mehr als drei Jahre nach dem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer damals Zwölfjährigen in Barsinghausen steht der Prozess am Landgericht Hannover möglicherweise kurz vor einem vergleichsweise schnellen Ende. Der im Jahr 1986 geborene Angeklagte stimmte zum Prozessauftakt einem Verständigungsvorschlag zu.

Das Urteil soll am Freitag fallen

Das Urteil soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin am Freitag fallen. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten werden. Die Kammer stellte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen acht und elf Monaten in Aussicht, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dazu kämen nach Vorstellung des Gerichts unter anderem zwei Jahre Bewährungszeit, ein Bewährungshelfer und fünf Gespräche beim Männerbüro – eine spezialisierte Beratungsstelle für Jungen, männliche Jugendliche und Männer.

Die Staatsanwaltschaft hielt im Rahmen der möglichen Verständigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr für angemessen. Die Verteidigung sprach sich für eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe unter einem Jahr aus. Der Angeklagte gilt wegen getilgter Vorstrafen nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit als unbestraft.

Mann lockte Kind mit mehreren Schachteln Zigaretten

Dem Mann wird vorgeworfen, sich Ende April 2023 zwischen 2 und 3 Uhr nachts nach vorherigem Kontakt über soziale Medien mit dem damals zwölfjährigen Mädchen auf einem Spielplatz getroffen und es dort sexuell missbraucht zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er das Kind mit dem Versprechen mehrerer Schachteln Zigaretten zu dem Treffen bewegt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte gegen den erkennbaren Willen des Mädchens handelte und Gewalt anwendete.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte erklären, er habe geglaubt, das Mädchen sei 15 Jahre alt gewesen. Sexuellen Kontakt räumte er ein, zentrale Punkte der Anklage bestritt er aber. Zudem gab er den Besitz kinderpornografischer Dateien zu. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei dem Mann mindestens neun entsprechende Dateien gefunden.

Angeklagter: Zur Tatzeit zu viel Zeit im Internet verbracht

Die Verteidigung verwies auf die frühe Einlassung des Angeklagten. Diese müsse positiv bewertet werden, weil sie dem Mädchen weitere Belastungen erspare. Der Angeklagte ließ zu seinen persönlichen Verhältnissen erklären, er sei überwiegend bei seiner Mutter aufgewachsen, habe eine Ausbildung abgebrochen und keine stabilen beruflichen Verhältnisse gehabt. Zur Tatzeit habe er viel Cannabis konsumiert und zu viel Zeit im Internet verbracht. Inzwischen konsumiere er kein Cannabis mehr.

In der Beweisaufnahme berichtete eine Polizistin vom Einsatz bei der Familie des Mädchens in der Tatnacht. Der Vater habe das leere Bett seiner Tochter bemerkt und nach ihr gesucht. Das Mädchen sei später allein nach Hause zurückgekehrt und habe direkt von einer Vergewaltigung berichtet.