Fünf Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, 80 Stunden Hilfsdienste und drei Jahre unter der Obhut eines Bewährungshelfers: Passt das zum Diebstahl einer Tageszeitung im Wert von 1,50 Euro? Auf den ersten Blick wirkt dieses aktuelle Urteil des Augsburger Amtsgerichts ungewöhnlich hart. Allerdings: Es war die siebte aktenkundige Verurteilung des Mannes für einen Diebstahl seit 2014.