Eine Hand übergibt einer anderen mehrere Einkaufstüten.

Stand: 21.05.2026 06:40 Uhr

Ver.di ruft erneut Beschäftigte im Handel zum Warnstreik auf. Heute sollen Arbeiterinnen und Arbeiter eines Logistikzentrums in Barsinghausen streiken, am Samstag sind Ausstände in Geschäften in Hannover gewünscht.

Zum Ausstand ab 6 Uhr hat die Gewerkschaft die Beschäftigten des Kaufland-Logistikzentrums in der Region Hannover aufgerufen. Dieser solle 24 Stunden dauern, teilte ver.di heute mit. Auf dem Betriebsgelände sollen die Mitarbeiter morgens und nachmittags zu Kundgebungen zusammenkommen. Das Kaufland-Logistikzentrum ist laut ver.di eines von insgesamt sieben in Deutschland. Durch den Warnstreik könne es in den Kaufland-Märkten in der Region zu Lieferengpässen kommen, heißt es von ver.di.

Möbel, Mode, Lebensmittel: Vom Streikaufruf betroffen

Unmittelbare Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden könnte der Streikaufruf für Samstag bedeuten. Ver.di fordert ganztägige Ausstände in ausgewählten Betrieben und Filialen des Groß- und Einzelhandels. Betriebe und Filialen folgender Unternehmen sind in dem Streikaufruf eingeschlossen:

  • Aldi
  • Douglas
  • Edeka
  • H&M
  • Ikea
  • Kaufland
  • Metro
  • Primark
  • Zara

Demonstrationszug zieht durch Hannover

Während des Warnstreiks am Samstag sollen die Beschäftigten an einem Demonstrationzug durch die Innenstadt Hannovers teilnehmen. Er soll gegen 11 Uhr am Platz an der Goseriede starten und gegen 12 Uhr am Ernst-August-Platz ankommen, kündigte ver.di an. Dort ist eine Kundgebung geplant.

Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.

Nicht der erste Warnstreik im Groß- und Einzelhandel

Bereits Anfang des Monats sowie vergangenes Wochenende hatte Ver.di zu Arbeitsniederlegungen bei Händlern aufgerufen. Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten im Einzelhandel sieben Prozent – mindestens 225 Euro – mehr Gehalt. Darüber hinaus besteht ver.di auf einen Mindest-Stundenlohn von 14,90 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro. Die Laufzeit der Tarifverträge soll zudem insgesamt zwölf Monate betragen. „In kaum einer anderen Branche steht dem Reichtum der Konzern-Chefs die arbeitende Armut ihrer Beschäftigten so skandalös gegenüber wie im Handel“, kritisierte ver.di-Gewerkschaftssekretär Mizgin Ciftci mit Blick auf das Kaufland-Logistikzentrum in Barsinghausen. Bezogen auf den Einzelhandel sagte Ciftci, dass „den vielen Frauen im Einzelhandel schon jetzt die Angst vor Altersarmut spürbar im Nacken“ sitze.

Busse stehen auf einem Betriebshof der hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra

Am Dienstag legten Beschäftigte in Göttingen die Arbeit nieder. Am Mittwoch folgten Hannover, Braunschweig und Lüchow.

Fahne der Gewerkschaft Ver.di (Symbolbild).

Ver.di hat Beschäftigte unter anderem in Braunschweig und im Edeka-Lager Lauenau für heute zum Ausstand aufgerufen.

Einkaufswagen mit Ikea-Logo.

Einzig die Filiale in Braunschweig war von dem Aufruf ausgenommen. Hintergrund ist ein Tarifkonflikt im Einzelhandel.