Bad Mergentheim. Der wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilte Physiotherapeut hat Revision gegen den Richterspruch des Landgerichts Ellwangen eingelegt. Das teilte das Gericht mit. Damit ist das Urteil vom 12. Mai weiter nicht rechtskräftig.
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Das Landgericht hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde dem Mann auferlegt, 6000 Euro an den Weißen Ring zu zahlen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Physiotherapeut im März 2022 während einer Behandlung sexuelle Handlungen an einer Patientin vorgenommen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die Tat bereits mehrere Jahre zurückliegt und der Angeklagte nicht rechtskräftig vorbestraft ist. Strafschärfend wertete die Kammer die Intensität der sexuellen Handlungen.
Mit der Revision wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen. Wie lange das Revisionsverfahren dauern wird, könne derzeit nicht seriös abgeschätzt werden, teilte das Landgericht Ellwangen mit.