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Alessandra Reich anlässlich der Euopameisterschaften 2025 in A Coruña
© OEPS | Tomas Holcbecher

Der Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) hatte am 23. April eine vorläufige Sperre gegen die Oberösterreicherin verhängt. Grundlage waren Vorwürfe eines Disziplinarvergehens gemäß § 2011 ÖTO Z 2 (2.1, 2.2 und 2.4). Laut OEPS soll Reich bei mehreren Bewerben der Sunshine Tour in Spanien Pferde nicht pferdegerecht behandelt und damit „das Ansehen des Reitsports massiv geschädigt“ haben.

Einen Tag später schloss sich auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) der Maßnahme an und verhängte ihrerseits eine dreimonatige Sperre.

Am 13. Mai hob jedoch der neue oberste Berufungs- und Strafausschuss des OEPS die vorläufige Sperre wieder auf. Die Voraussetzungen für eine sofortige Maßnahme seien nicht erfüllt gewesen.

Die FN hielt dennoch an ihrer Sperre fest. Daraufhin wandte sich Reich an das Landgericht Dortmund – mit Erfolg.

Aus dem Umfeld der Reiterin kommt deutliche Kritik am Vorgehen der FN. Die Sperre sei bereits ausgesprochen worden, bevor Reich angehört worden sei. Zudem habe angesichts mehrere Monate alter Videos keine besondere Dringlichkeit bestanden. Kritisiert wird außerdem, dass sämtliche beanstandeten Ritte unter Aufsicht von FEI-Richtern und Stewards stattgefunden hätten, ohne Verwarnungen oder Verfahren nach sich zu ziehen.

Die Rechtsvertretung sieht daher Fragen der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung aufgeworfen.