Im größten Saal des Stuttgarter Landgerichts herrscht angespannte Stille. Kaum ein lautes Wort ist zu hören, nur Gemurmel hin und wieder zwischen den rund 50 Besuchern. Als der Angeklagte schließlich mit einem Handtuch über dem Kopf in den Gerichtssaal geführt wird, ist es mucksmäuschenstill. Anschließend dauert es eine Stunde, bis der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Abteilung Cyberkriminalität, den mehr als 20 Seiten starken öffentlichen Teil der Anklage verlesen hat. Immer wieder gerät sogar dieser Spitzenjurist dabei ins Stocken und muss einen Schluck Wasser trinken. Schon nach wenigen Sätzen ist leises Schluchzen von den überwiegend weiblichen Prozessbesuchern zu vernehmen.
Sehr detailliert wurden in der Anklage die insgesamt 45 Tatvorwürfe gegen den 53-jährigen ehemaligen Tagesvater geschildert, der diese anschließend in vollem Umfang einräumte. Der Angeklagte gab zu, zwischen 2020 und 2025 an und vor mindestens acht Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, „um seine pädophilen Neigungen auszuleben“, wie es in der Anklage hieß. Die Kinder waren zwischen knapp einem und zwölf Jahren alt. Dabei habe es den Angeklagten auch nicht gestört, dass bei einigen Taten andere Kinder im selben Raum und sogar im selben Bett waren.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Angeklagte bei den Eltern beliebt, da er flexible Betreuungszeiten anbot. Vermittelt worden seien ihm die Kinder über den Tageselternverein und das Landratsamt. Bei den behördlichen Kontrollen war der Mann niemals aufgefallen. Mehrfach hatten Kinder in den Räumen des 53-Jährigen übernachtet, mit zwei Kindern war er sogar zum Campingurlaub an die Ostsee gefahren, wo es ebenfalls zu Übergriffen kam.
Bestätigt hat der Angeklagte auch, in einem Keller, der den Kindern als Schlafraum diente, heimlich eine Mini-Kamera installiert zu haben, um dort sexuelle Handlungen der Kinder untereinander aufzunehmen. „Solche nicht altersgerechten Handlungen waren auf seine Taten zurückzuführen“, hieß es in der Anklage.
Vorgeworfen wird dem Mann zudem, dass er nichts dagegen unternommen habe, dass auch sein 15-jähriger Sohn die Kinder mehrfach missbrauchte. Gegen diesen läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Unumwunden eingeräumt hat der Angeklagte auch, auf mehreren Geräten und Speichermedien eine fünfstellige Zahl von kinder- und jugendpornografischen Fotos und Videos gespeichert zu haben sowie einen einschlägigen 20-seitigen Sexualratgeber.
Seine heruntergeladenen Bilder und Videos stellte er in einem so genannten Peer-to-Peer-Netzwerk – Tauschbörsen für Missbrauchsdarstellungen von Kindern – anderen Nutzern zur Verfügung. In solchen dezentralen digitalen Netzwerken kommunizieren Computer gleichberechtigt miteinander ohne zentralen Server. Auf diese Weise stellte der Angeklagte anderen interessierten Nutzern Datenpakete zur Verfügung und verschaffte sich im Austausch selbst neues Material. Über dieses Peer-to-Peer-Netzwerk waren bayerische Ermittler letzten Endes auf den Angeklagten gestoßen. Die Anklagen gegen den 53-Jährigen lauten auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.
„Ich dachte, ich hätte meine Neigungen im Griff“
Mit dem Herunterladen von kinderpornografischem Material habe er im Jahr 2000 begonnen, erklärte der Angeklagte. Die Gründung der Kindertagespflege sei 2015 nach seiner Scheidung aus einer finanziellen Not heraus entstanden, auf die Idee habe ihn ein Arzt gebracht. „Ich dachte, ich hätte meine Neigungen im Griff“, erzählte der 53-Jährige den Richtern. Nach der ersten Tat habe er sich gesagt, dass das aufhören müsse und er die Tagespflege aufgeben müsse. „Warum ich das nicht getan habe, weiß ich bis heute nicht“, führte der Angeklagte weiter aus.
Er habe in der Untersuchungshaft viel Zeit zum Nachdenken gehabt und Gespräche mit Seelsorgern geführt. „Das Ganze soll Vergangenheit sein und in Zukunft nicht mehr zu meinem Leben gehören“, erklärte der Ex-Tagesvater. Er strebe eine Therapie an, um seine Taten zu verstehen und diese aufzuarbeiten. Vieles habe mit seiner eigenen Vergangenheit zu tun. „In mir war viel eingesperrt, jetzt sind die Mauern gebrochen“, führte der Angeklagte weiter aus. Ihm sei auch bewusst, dass in diesem Prozess auch eine langjährige Sicherungsverwahrung im Raum stehe. Einige seiner Ausführungen wurden mit Raunen im Zuschauerraum begleitet. Als er erwähnte, er hoffe, Kontakt zu möglichen Enkelkindern und einem Patenkind zu bekommen, wurde dieses Raunen sehr laut.
Für den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage angesetzt, bisher ist nicht geplant, die Öffentlichkeit auszuschließen. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Juli verkündet werden.