Ein leerer Einkaufswagen zwischen Regalreihen im Supermarkt mit Bewegungsunschärfe. (Themenbild)

Stand: 23.05.2026 09:44 Uhr

Beim Einkaufen im Einzelhandel ist heute teils Geduld gefragt. Ver.di hat Beschäftigte von unter anderem Edeka zum Warnstreik aufgerufen. Das Warensortiment kann dünner ausfallen, Schlangen können länger sein.

„An den Kassen dauert es teils drei- bis viermal so lange“, teilte ver.di-Sprecher Mizgin Ciftci dem NDR Niedersachsen am Samstag mit. Geschlossen sind laut Ciftci zwar keine Geschäfte, es komme aber zu großen Einschränkungen. Manche Geschäfte müssten Springerpersonal einsetzen, Ware könne zum Teil nicht aufgefüllt werden. Da zuvor schon das Edeka- und das Kauflandzentrallager bestreikt worden seien, sind Waren in den entsprechenden Supermärkten teils knapp. Betroffen ist heute sowohl Stadt als auch Region Hannover. Bei Ikea sei der Kundenservice geschlossen worden, Termine müssten verschoben werden.

Ganztägiger Ausstand geplant

Ver.di forderte ganztägige Ausstände in ausgewählten Betrieben und Filialen des Groß- und Einzelhandels. Zwischen 11 und 12 Uhr fand ein Demonstrationzug durch die Innenstadt Hannovers statt. Betriebe und Filialen folgender Unternehmen sind in dem Streikaufruf eingeschlossen:

  • Aldi
  • Douglas
  • Edeka
  • H&M
  • Ikea
  • Kaufland
  • Metro
  • Primark
  • Zara

Beschäftigte des Einzelhandels streiken in der Innenstadt von Hannover.

Demonstrierende in Hannover: Ver.di besteht auf einen Mindestlohn von 14,90 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?

Bei Warnstreiks handelt es sich laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorwiegend um kurzfristige Arbeitsniederlegungen. Diese umfassen etwa wenige Arbeitsstunden oder einzelne Schichten und können wiederholt werden. Das Ziel: Mitglieder und Beschäftigte zu mobilisieren und Kampfbereitschaft zu signalisieren. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch mal über mehrere Tage, die Grenzen zu einem Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Unterscheidung. Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht des DGB jedoch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen.

Nicht der erste Warnstreik im Groß- und Einzelhandel

Bereits Anfang des Monats sowie vergangenes Wochenende hatte ver.di zu Arbeitsniederlegungen bei Händlern aufgerufen. Die Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten im Einzelhandel sieben Prozent – also mindestens 225 Euro – mehr Gehalt. Darüber hinaus besteht ver.di auf einen Mindest-Stundenlohn von 14,90 Euro sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro. Die Laufzeit der Tarifverträge soll zudem insgesamt zwölf Monate betragen. In der ersten Verhandlungsrunde hätten die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. „Die Beschäftigten fühlen sich nicht gesehen“, sagte ver.di-Gewerkschaftssekretär Mizgin Ciftci. „Das macht sie wütend.“

Beschäftigte haben „Angst vor Altersarmut“

„In kaum einer anderen Branche steht dem Reichtum der Konzern-Chefs die arbeitende Armut ihrer Beschäftigten so skandalös gegenüber wie im Handel“, sagte Ciftci mit Blick auf das Kaufland-Logistikzentrum in Barsinghausen. Bezogen auf den Einzelhandel sagte Ciftci, dass „den vielen Frauen im Einzelhandel schon jetzt die Angst vor Altersarmut spürbar im Nacken“ sitze.

Ein Bus (Bewegungsunschärfe) vor dem Hauptbahnhof Braunschweig (Themenbild: Warnstreik)

Zum Ende der Streikwoche legten unter anderem in Braunschweig, Hildesheim und Delmenhorst Beschäftigte ihre Arbeit nieder.

Fahne der Gewerkschaft Ver.di (Symbolbild).

Ver.di hat Beschäftigte unter anderem in Braunschweig und im Edeka-Lager Lauenau für heute zum Ausstand aufgerufen.

Einkaufswagen mit Ikea-Logo.

Einzig die Filiale in Braunschweig war von dem Aufruf ausgenommen. Hintergrund ist ein Tarifkonflikt im Einzelhandel.