Von „besserer Rechtsetzung“ bis zum Kampf gegen bürokratische Hürden

Kernstück der europäischen Verwaltungsreform ist das Programm „Bessere Rechtsetzung“, das als neue Philosophie der EU für öffentliche Verwaltung gilt. Dieses Programm schreibt vor, dass alle wichtigen politischen Entwürfe vor ihrem Inkrafttreten einer umfassenden Folgenabschätzung unterzogen werden müssen, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Unternehmen, Verwaltungskosten und Wettbewerbsfähigkeit. Die EU betrachtet die Qualitätssicherung von Rechtsvorschriften bereits im Entwurfsstadium als wichtigste Maßnahme, um die Schaffung neuer Verwaltungsverfahren zu begrenzen. Zu diesem Zweck hat die EU den Regulierungsprüfungsrat eingerichtet, ein unabhängiges Kontrollgremium, das die Folgenabschätzungsberichte der Europäischen Kommission prüft. Dieser Mechanismus trägt dazu bei, die Verabschiedung unpraktischer oder mit unnötigen Compliance-Kosten für die Gesellschaft verbundener Vorschriften zu verhindern.

s-aicmscdn.vietnamhoinhap.vn-vnhn-media-25-3-14-_eu_67d3e2324c3a3.jpg Quelle: ITN

Ein bedeutender Schritt der EU-Verwaltungsreform ist das REFIT-Programm. Dieses Programm überprüft das gesamte bestehende EU-Rechtssystem, um sich überschneidende, veraltete oder hinderliche Regelungen zu beseitigen. REFIT dient nicht nur der Verfahrensvereinfachung, sondern auch der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des gesamten EU-Rechtssystems. Durch REFIT werden viele Meldepflichten vereinfacht, zahlreiche Formulare zusammengeführt und viele Verwaltungsprozesse digitalisiert. Die EU konzentriert sich insbesondere darauf, den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren, da dieser Sektor als am stärksten von Europas komplexem Regulierungssystem betroffen gilt.

Parallel zu REFIT setzt die EU das Prinzip „Eins rein, eins raus“ um. Demnach muss die zuständige Behörde, wenn eine neue Verordnung die Verwaltungskosten erhöht, die Kosten in anderen Bereichen um denselben Betrag senken. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die „Verfahrensinflation“ einzudämmen, also die Situation, in der die Anzahl der rechtlichen Verpflichtungen im Laufe der Zeit stetig zunimmt.

Menschenzentrierter Ansatz

Eine der wichtigsten Säulen der europäischen Verwaltungsreform ist die Entwicklung digitaler Regierungsführung und grenzüberschreitender digitaler öffentlicher Dienste. Die EU hat das „Einheitliche Digitale Serviceportal“ – Europas zentrales digitales Portal – eingeführt, über das Bürger und Unternehmen unionsweit auf Verwaltungsverfahren zugreifen können. Dieses System bietet einheitliche Rechtsinformationen und ermöglicht die Abwicklung vieler Verfahren ohne direkten Kontakt zu Behörden. Parallel dazu wendet die EU das Prinzip „Nur einmal“ an, wonach Bürger und Unternehmen Daten nur einmal angeben müssen; die Behörden sind für den Datenaustausch untereinander verantwortlich, anstatt mehrfache Eingaben zu verlangen. Dies gilt als grundlegende Reform, da sie das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung grundlegend verändert.

Eine der wichtigsten Initiativen für 2026 ist die Idee, ein „EU Inc.“-Modell, auch bekannt als „28. Regime“, zu schaffen. Dieser Mechanismus würde es Unternehmen ermöglichen, sich unter einem einheitlichen EU-Rechtsrahmen zu registrieren und zu operieren, anstatt 27 verschiedene nationale Rechtssysteme beachten zu müssen. Die EU möchte die Unternehmensregistrierung unionsweit innerhalb von 48 Stunden ermöglichen, um Startups und kleine Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Expansion zu unterstützen. Gleichzeitig beschleunigt Brüssel sein Programm zum Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt, insbesondere der unterschiedlichen Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung und technischen Normen zwischen den Mitgliedstaaten.

Eine neue Reformwelle im Jahr 2026 soll die Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt im Verwaltungsreformprogramm der Europäischen Union. Brüssel fördert gleichzeitig „Vereinfachungspakete“, die den Verwaltungsaufwand reduzieren, die Gesetzgebung vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken sollen. Die EU vollzieht einen deutlichen Wandel von einem stark regulierten Verwaltungsmodell hin zu einem „intelligenten Verwaltungsmodell“, das auf effektive Durchsetzung und die Senkung der Compliance-Kosten für Unternehmen abzielt.

Der wichtigste Aspekt der EU-Verwaltungsreformen im Jahr 2026 ist das „Umfassende Änderungspaket“, ein umfangreiches Paket an Gesetzesänderungen mit dem Ziel, Meldepflichten zu reduzieren und Doppelregelungen zu beseitigen. Laut Europäischem Rat ist das offizielle EU-Ziel, den Verwaltungsaufwand für alle Unternehmen bis 2030 um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen um 35 % zu senken.

Das erste umfassende Änderungspaket konzentriert sich auf den Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung. Die EU schlägt vor, zahlreiche Anforderungen an die Berichterstattung zur nachhaltigen Entwicklung, die Verantwortung in der Lieferkette und die Mechanismen zur CO₂-Kompensation an den Grenzen zu lockern, um Kosten und bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Gemäß dem neuen Plan wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen sinken, Fristen für einige Verpflichtungen werden verschoben und die Mechanismen zur Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten werden vereinfacht. Diese Änderungen sollen jährlich Milliarden Euro an Verwaltungskosten einsparen.

Parallel dazu setzt die EU das umfassende Paket II zu Investitionen und Finanzen um, um die Verfahren des Europäischen Investitionsprogramms zu vereinfachen. Der Europäische Rat geht davon aus, dass diese Reformen zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro anziehen und gleichzeitig die Berichtspflichten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die EU-Fördermittel in Anspruch nehmen, deutlich reduzieren könnten.

Ein weiterer Trend, der sich 2026 abzeichnet, ist das Bestreben der EU, Verfahren im Bereich der künstlichen Intelligenz und digitaler Technologien zu reformieren. Brüssel fördert die Vereinfachung der KI-Regulierungen, um den Compliance-Druck auf Technologieunternehmen zu verringern. Einige Verpflichtungen des EU-KI-Gesetzes werden derzeit auf Anpassung oder Erweiterung geprüft, um Innovationen in Europa nicht zu bremsen. Die EU betont, dass „Vereinfachung nicht die Abschaffung staatlicher Regulierungen bedeutet“, sondern vielmehr die Schaffung eines effektiveren und praktikableren Rechtsrahmens.

Quelle: https://daibieunhandan.vn/cai-cach-hanh-chinh-tren-the-gioi-eu-xay-dung-nen-quan-tri-so-hien-dai-10417993.html