Die Kriminalpolizei Duisburg hat die Ermittlungen in zwei Fällen wegen sexueller Belästigungen in Schwimmbädern zum Nachteil von Minderjährigen aufgenommen.
Ein 37-Jähriger soll laut Mitteilung am Samstagabend (23. Mai, 18 Uhr) zwei Minderjährige im Dinamare in Dinslaken körperlich berührt haben. Die Mädchen informierten einen Mitarbeiter des Schwimmbads, der die Polizei verständigte. Weil ein Erziehungsberechtigter auf den 37-Jährigen losgehen wollte, mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Die Mädchen befanden sich nach dem Vorfall in der Obhut der Eltern.
Im Allwetterbad in Walsum soll am Montagnachmittag (25. Mai, 17 Uhr) ein 30-Jähriger zwei Minderjährige körperlich berührt haben. Eine Zeugin verständigte einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall. Die Security konfrontierte daraufhin den Mann mit den Vorwürfen. Daraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung, an der laut Polizei mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen.
In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 15 die Ermittlungen aufgenommen, die derzeit andauern.
Die Polizei Duisburg erklärt unmissverständlich: Sexuelle Belästigung hat in Schwimmbädern keinen Platz. Schwimmbäder sollten Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe seien Grenzverletzungen und könnten Straftaten darstellen, denen konsequent nachgegangen werde.