Schild einer Sparkasse.

AUDIO: Nachrichten 12:00 Uhr – 27.05.2026 (4 Min)

Stand: 27.05.2026 12:16 Uhr

Fünf Jahre nach dem Einbruch in eine Hamburger Sparkassenfiliale in Norderstedt hat das OLG in Hamburg entschieden, dass die Haspa nicht haftbar ist. Damit widerspricht das Gericht vorangegangenen Urteilen.

von Pia Klaus

Im Berufungsprozess gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach dem Einbruch in eine Norderstedter Filiale hat das Oberlandesgericht in Hamburg am Mittwochvormittag sein Urteil verkündet. Die Richter entschieden, dass die Hamburger Sparkasse den Tresorraum in der Norderstedter ausreichend gesichert hatte. Damit gab das Gericht der Berufung der Haspa statt.

OLG widerspricht vorherigen Urteilen

Innerhalb des OLGs

Die Richter am Oberlandesgericht in Hamburg entschieden heute zugunsten der Hamburger Sparkasse.

Damit widerspricht das Oberlandesgericht zwei vorangegangenen Urteilen des Hamburger Landgerichts. Dort hatten in zwei vorherigen Verfahren die Kammern zugunsten der klagenden Schließfachinhaber entschieden und waren zu dem Schluss gekommen, dass die Sparkasse haftbar ist. Die Bank legte daraufhin Berufung ein. Dieser Weg steht nun auch den Schließfachinhabern offen. Der Fall würde damit zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe wandern.

Die Chronologie des Falls

Fast fünf Jahre liegt der spektakuläre Einbruch in den Tresorraum der Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in der Rathausallee in Norderstedt (Kreis Segeberg) zurück. Von den Tätern fehlt nach wie vor jede Spur. Sie konnten damals mehr als 600 Schließfächer ausräumen und mit der Beute im zweistelligen Millionenwert fliehen.

Die Spurensicherung untersucht einen Tatort nach einem Bankeinbruch in die HASPA-Norderstedt.

Mehr als 600 Schließfächer wurden zwischen dem 6. und 8. August 2021 in Norderstedt ausgeraubt.

Die betroffenen Schließfachkundinnen und -kunden haben von der Haspa bis zu 40.000 Euro Entschädigung erhalten. Einige von ihnen geben sich damit nicht zufrieden, sie wollen eine höhere Entschädigung und sind der Meinung: Der Tresorraum, in dem sich die Schließfächer befanden, war zu schlecht gesichert. Sie haben gegen die Haspa geklagt. Heute will das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (OLG) seine Entscheidung in dem Fall verkünden.

Landgericht Hamburg gab Geschädigten Recht

Seit April 2022 beschäftigen sich mehrere Gerichte mit der Thematik. In zwei Verfahren haben die Geschädigten am Landgericht Hamburg Recht bekommen. Die zuständige Richterin und der zuständige Richter kamen jeweils zur Auffassung, dass die Haspa für mehr als die in den Geschäftsbedingungen festgeschriebene Haftungsgrenze aufkommen muss. Die Haspa hatte dagegen Berufung eingelegt. Seit November 2023 beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall.

Einsatzkräfte der Polizei tragen nach einem Einbruch in eine Bank einen tatverdächtigen Gegenstand.

Wenige Monate vor dem Einbruch in Norderstedt hatten Unbekannte auch in Hamburg-Altona versucht, mithilfe eines Kernbohrers in den Tresorraum einzudringen.

Das Landgericht stellte in erster Instanz vor allem Mängel am Sicherheitssystem der Bank fest. Außerdem habe es im Oktober 2020, gut ein dreiviertel Jahr vor dem Raub in Norderstedt, bereits einen versuchten Einbruch in einer Haspa-Filiale in Hamburg-Altona gegeben. Auch dabei hatten die Täter versucht, mit einem Kernbohrer in den Tresorraum zu kommen. Sie wurden damals von einer Reinigungskraft bemerkt und flohen daraufhin.

Bewegungsmelder durch Aufkleber nutzlos gemacht

Ein wichtiges Element bei der Sicherung der Tresorräume der Haspa sind Bewegungsmelder. Einen solchen Melder hatten die Täter beim Einbruchsversuch in Hamburg-Altona mithilfe eines Aufklebers funktionslos gemacht, so die Ermittlungen der Kriminalpolizei. Nach dem versuchten Einbruch wurde unter anderem in der Haspa-Filiale in Norderstedt ein anderer, moderner Bewegungsmelder eingebaut.

Ein Bewegungsmelder leuchtet grün auf.

Die Einbrecher hatten den Bewegungsmelder in Norderstedt abgeklebt und so außer Gefecht gesetzt. (Symbolbild)

Das Modell erfüllte den dritthöchsten von vier Sicherheitsgraden, heißt es in einer Einschätzung, die Branchenexperten dem Landgericht Hamburg mitgeteilt hatten. Weil beim Einbruch in Norderstedt auch der neue Bewegungsmelder abgeklebt und so nutzlos gemacht wurde, urteilte das Landgericht: Die Sicherungsstufe war nicht ausreichend.

Landgericht: Bank hätte sich nicht auf Melder verlassen dürfen

Die Haspa argumentierte bei den Prozessen am Landgericht, dass die neuen Melder als manipulationssicher galten. Trotzdem hätte sich die Bank nicht allein auf einen solchen Melder verlassen dürfen, so das Urteil des Landgerichts. Keine zusätzlichen Sicherheitsinstrumente zu verbauen, sei fahrlässig gewesen. Deshalb entschied das Landgericht im Juni 2023 und im Januar 2024 zugunsten der Geschädigten.

Die Haspa legte dagegen Berufung ein. Der Prozess am OLG läuft seit November 2023. Ein zentraler Bestandteil des Verfahrens am OLG: das Gutachten des Sachverständigen Sascha Puppel. Dieses hatte das Gericht beauftragt. Im November 2024 gab es daher eine Begutachtung der Räumlichkeiten der Haspa-Filiale in Norderstedt. Alle Prozessbeteiligten waren bei dem Termin vor Ort dabei.

Sachverständiger aus Nordrhein-Westfalen vor Ort

Im Februar 2025 war das 60-seitige Gutachten fertig. Demnach hat der in Norderstedt verwendete Bewegungsmelder die branchenüblichen Standards nicht erfüllt. Der Sachverständige Sascha Puppel hat für seine Beurteilung die Räume der Haspa in Norderstedt mit gut 1.500 anderen Tresorräumen unterschiedlicher Banken in Deutschland verglichen.

Die äußere Schicht des Tresorraums hätte beispielsweise durch einen Körperschallsensor gesichert werden sollen, so Puppel. Der hätte dann einen Alarm ausgelöst, sobald die Täter den Bohrer angesetzt hatten. Zeugen, die die Haspa geladen hatte, widersprechen dem Gutachten: Man könne die Sicherungen unterschiedlicher Tresore nicht vergleichen.

Ende 2024 weitere Schadenersatzansprüche verjährt

Flatterband der Polizei sperrt einen Parkplatz entlang einer Straße ab.

Im August bohrten sich Einbrecher durch die Decke in die Haspa. Ende 2024 endete die Klagefrist für Geschädigte.

In der Zwischenzeit setzte die Verjährung für weitere Schadenersatzansprüche in dem Fall ein. Das bedeutet, mittlerweile können lediglich diejenigen, die bereits Klage gegen die Haspa eingereicht haben, noch auf eine höhere Entschädigung hoffen. Von mehr als 100 Betroffenen hat gut ein Dutzend eine solche Klage eingereicht.

Ähnlicher Einbruch in Gelsenkirchen

Ein Loch in der Mauer einer Gelsenkirchener Sparkasse.

Bei dem Raub in Gelsenkirchen schätzt die Polizei den Schaden auf mehr als 100 Millionen Euro.

Das Urteil des OLG wird nicht nur von den Betroffenen des Raubes in Norderstedt mit großem Interesse erwartet. In gut zwei Wochen, am 11. Juni, beginnt am Landgericht Essen (Nordrhein-Westfalen) der erste Prozess nach dem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen im Dezember 2025. Mehr als 3.000 Schließfächer wurden damals geplündert. Auch hier werfen zahlreiche Betroffene der Bank eine zu schlechte Sicherung des Tresorraums vor.

Die Verfahren in Nordrhein-Westfalen seien zwar eigenständig und individuell zu betrachten, erklärt Michael-Matthias Nordhardt von der ARD-Rechtsredaktion. Es gebe jedoch große Parallelen zwischen den beiden Fällen. Daher dürfte das Interesse an dem Urteil, das das OLG heute verkünden möchte, groß sein, so Nordhardt.

Eine Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt

Im Verfahren um den Millionen-Einbruch in eine Haspa-Filiale verzögert sich das Verfahren weiter – die Bank hat mehr Zeit für ihre Stellungnahme beantragt.

Der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg

War der Tresorraum unzureichend gesichert? Ende Mai will das Hanseatische Oberlandesgericht den Prozessausgang verkünden.

Vor einer Haspa-Filiale ist ein Tatort mit Polizeiabsperrband abgesperrt.

Die Sicherheitsmaßnahmen in der Bankfiliale entsprachen laut Gutachten nicht dem anerkannten Stand der Technik.