Die verurteilte Linksextremistin Lina E. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung zurück. Damit bestätigte der dritte Strafsenat des BGH einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.

Ein Sachverständigengutachten habe Lina E. eine »günstige Prognose« ausgestellt, sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. »Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren
Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß
geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.«

Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die aus Kassel stammende Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen beteiligt war. 

Die Haftstrafe betrug fünf Jahre und drei Monate, unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft hat Lina E. davon zwei Drittel verbüßt. 

Mehr zum Thema

Lina E.

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Fall Lina E.:
Wie radikal ist Lina E.?

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Urteil gegen Lina E.:
Harmlos sind sie lange nicht mehr

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Prozess um Lina E. :
„Du hast uns verraten!“