LogoEine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängte das Amtsgericht Ludwigsburg gegen einen Mann, der eine Kollegin sexuell genötigt hat.Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängte das Amtsgericht Ludwigsburg gegen einen Mann, der eine Kollegin sexuell genötigt hat. Foto: Andreas Becker

Nachts auf dem Heimweg von der Arbeit hat ein Supermarkt-Mitarbeiter einer jungen Kollegin Küsse aufgedrängt. Die Folge: Eine Haftstrafe auf Bewährung.