Von 1. Juni an gilt in Baden-Württemberg Rauchverbot im Nahverkehr. Doch wer kontrolliert das eigentlich? Und wo beginnt und endet eine Bus- oder Stadtbahnhaltestelle?
Raucherinseln an Bahnhöfen wie dem Stuttgarter Hauptbahnhof bleiben unangetastet
Aber was heißt das nun konkret für die Fahrgäste? Hier bleiben Fragen offen. Selbst im Schienenverkehr muss man differenzieren. Das Gesetz schließt die große Eisenbahn aus. Für diesen Bereich, der von der Deutschen Bahn verantwortet wird, gilt weiter das Bundesnichtraucherschutzgesetzes von 2007, welches das Rauchen an Stationen mit Ausnahme von markierten Zonen verbietet. In der Praxis gibt es aber bei kleineren Eisenbahnstationen keine effektive Überwachung. Die in Bahnhöfen wie in Stuttgart vorhandenen Raucherinseln bleiben also unangetastet – während das Landesgesetz keine solchen Ausnahmen vorsieht.
An Bahnhöfen der Deutschen Bahn darf in markierten Bereichen weiter geraucht werden. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt
Schon bisher sind etwa im Bereich der Stuttgarter Straßenbahnen die unterirdischen Stadtbahnhaltestellen rauchfrei. Nun gilt das für sämtliche Haltestellen. „Auch Treppenanlagen, Rampen und Einstiegsbereiche zählen zur Haltestelle und fallen damit unter das Rauchverbot,“ sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB).
Es gibt keine klare Definition, wo eine Bushaltestelle beginnt und endet
Doch solche klaren Abgrenzungen gibt es bei den nun ebenfalls einbezogenen Bushaltestellen nicht. Häufig bestehen diese aus einem Haltestellenschild auf dem Gehweg. Es gibt in Deutschland noch nicht einmal eine klare juristische Definition, wo eine solche Haltestelle beginnt und endet – weder im Landesnichtraucherschutzgesetz noch im Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Als Haltestelle gilt lediglich ein Ort, an dem Fahrzeuge im Linienverkehr halten. Haltestellen für Reisebusse im Gelegenheitsverkehr sind in dieser Logik vom Rauchverbot ausgenommen.
„Rauchfreie Haltestellen sollen mit einem einheitlichen Piktogramm an Wartehäuschen und Vitrinen gekennzeichnet werden“, heißt es beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Es bleibe allerdings schwierig, genau abzugrenzen, wo nicht geraucht werden darf, sagt ein VVS-Sprecher. Übergänge zu Gehwegen und Fußgängerzonen seien häufig fließend: „Eine temporäre wie auch dauerhafte Markierung eines bestimmten räumlichen Geltungsbereichs ist deshalb kaum möglich.“ Der Aufwand dafür sei zu hoch – so sehe das auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Baden-Württemberg.
Bis zu 200 Euro Strafe kann die Zigarette an der Haltestelle kosten
Der Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) begrüßt das Rauchverbot. Die räumliche Abgrenzung der Haltestellen werde sich in der Praxis einspielen, dafür reichten Hinweisschilder aus. So wird es wohl, wo vorhanden, beim Abbau von Aschenbechern bleiben. Das Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg empfiehlt, sich bei der Definition des rauchfreien Bereichs am Halteverbot an Haltestellen zu orientieren. Unübersichtlich ist auch die Frage, wer Verstöße eigentlich ahndet. Das Landesnichtraucherschutzgesetz erlaubt Bußgelder von bis zu 200 Euro und im Wiederholungsfall binnen eines Jahres bis zu 500 Euro. Zum Vergleich: Die Hausordnung der Deutschen Bahn nennt für Verstöße einen Rahmen von bis zu 60 Euro.
Doch die Zuständigkeiten sind zersplittert, denn Haltestellen haben unterschiedliche Betreiber. Für Stadtbahnhaltestellen in Stuttgart ist der Sicherheitsdienst der SSB verantwortlich, sagt eine Unternehmenssprecherin: „An Bushaltestellen ist die Stadt Stuttgart und das Ordnungsamt zuständig.“ Der Busverband WBO unterstreicht, dass Busfahrer und -fahrerinnen nicht in die Überwachung einbezogen würden.
Beim Landesverkehrsministerium räumt man ein, dass die Verantwortlichkeiten nicht überall klar sind: „Wer dies im Einzelfall ist, muss zwischen den Straßenbaulastträgern, Kommunen und Verkehrsunternehmen abgestimmt werden.“ Man erwarte aber nicht, dass für Überwachung des Verbots zusätzlich Personal eingestellt werde. So werden es erst einmal Aufkleber, Aushänge und Hinweisschilder sein, die die neuen Spielregeln etablieren. Und dann kommt es vor allem darauf an, ob von Rauchschwaden betroffene Fahrgäste es auch wagen, sich darauf zu berufen.