Strafverteidiger warnen vor vorschnellen Verurteilungen

Das Modellprojekt kann künftig etwa bei Sportveranstaltungen, Stadtfesten und koordinierten Einsätzen in Kriminalitätsschwerpunkten zum Einsatz kommen. Die Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt sieht darin aber auch Grenzen.

Vorstandsmitglied Rolf Franek erklärt, in welchen Fällen das Verfahren aus seiner Sicht geeignet ist, und wann nicht: „Bei einfachen Sachen wie Ladendiebstählen, da sind die meistens froh, das die Verhandlung schnell stattfindet. Andere Sachen bieten sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch manchmal an, wenn man im Fußballstadion irgendeine Auseinandersetzung hat. Und dann soll schnell zugegriffen werden und schnell verurteilt werden. Da sehe ich das dann eher problematisch, weil da möglicherweise ganz andere Sachen eine Rolle spielen.“

Dort ginge es um Glaubwürdigkeit von Aussagen. Es müssten möglicherweise Videoaufnahmen gesichtet werden, was im beschleunigten Verfahren nicht möglich sei. Wenn man dann als Verteidiger Bedenken anmelden würde, würden die Gerichte davon Abstand nehmen.

Sowohl Gericht als auch Ministerium unterstreichen, dass bei den beschleunigten Verfahren natürlich die gleichen Verfahrensrechte gälten wie bei normalen Verfahren. Auch dieselben Rechtsmittel gegen Urteile seien möglich.