Organisationsfragen sind auch Machtfragen. Diese Erkenntnis zeigt sich nach den Koalitionsverhandlungen am Neuzuschnitt der Zuständigkeiten vieler Ministerien. Das einst grün geführte Verkehrsministerium wird seit 1. Mai von Nicole Razavi (CDU) geleitet, hat aber die Zuständigkeiten für Lärmschutz und Luftverschmutzung verloren. Zuständig ist nun das weiter grün geführte Umweltministerium. Hintergrund ist offenbar das seit Jahren umstrittene Dieselfahrverbot in der Stuttgarter Innenstadt. Es wurde von den Grünen und dem bisherigen Grünen-Verkehrsminister Winfried Hermann immer eisern verteidigt, von der CDU und auch der FDP in den vergangenen Jahren heftig kritisiert.
Wer also seine Hoffnungen auf die neue Verkehrsministerin Nicole Razavi setzte, was ein baldiges Ende des Dieselfahrverbots angeht, muss diese Hoffnungen wahrscheinlich begraben.
Grüne verlagern Lärmschutz ins Umweltministerium
Die Grünen hatten in den Koalitionsverhandlungen darauf bestanden, dass die beiden Themenbereiche Lärmschutz und Luftverschmutzung ins Umweltministerium wandern. Und dies mit dem klaren Blick auf das Dieselfahrverbot, wie Teilnehmer der Verhandlungsrunden in Sachen Verkehr unserer Redaktion bestätigten.
Bereits in Zeiten, als es 22 Umweltzonen mit Fahrverboten in den Städten von Baden-Württemberg gab, galt in Stuttgart zusätzlich zur Umweltzone (Grüne Plakette) ein weiteres Fahrverbot. Nämlich seit 2019 für Dieselfahrzeuge im Talkessel wie in angrenzenden Stadtteilen bis zur Schadensklasse Euro 5, im restlichen Stadtgebiet bis zur Schadensklasse Euro 4. Landesweit sind die Umweltzonen wegen verbesserter Luft fast vollständig aufgehoben. Die Schadstoffbelastung ist auch in Stuttgart stark gesunken, für den einstigen Verkehrsminister Hermann aber kein Grund zur Korrektur des Dieselfahrverbots.
Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hatte deshalb Hermann scharf kritisiert. „Das Fahrverbot muss – wie in den anderen baden-württembergischen Städten auch – unverzüglich aufgehoben werden, da es rechtlich nicht mehr zu begründen und auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nachvollziehbar ist“, sagte Nopper im Februar 2025 unserer Redaktion.
Diesel-Fahrverbote bleiben trotz sinkender Werte bestehen
Hermann hatte damals bei seiner Weigerung auf ein Gutachten der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW) verwiesen. Dessen Tenor: Die Maßnahmen für saubere Luft hätten spürbare Wirkungen, aber die Verkehrsverbote in Stuttgart könnten noch nicht aufgehoben werden. Statt allein den Begriff „Grenzwerte“ zu verwenden, taucht nun der Begriff „Grenzkonzentration“ auf. Die LUBW hat demnach „Grenzkonzentrationen“ (28 bis 29 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) für Stuttgart ermittelt, bei denen eine Aufhebung der Diesel-Fahrverbote möglich wäre. Die gemessenen Werte in 2024 liegen laut LUBW unter dem aktuellen Grenzwert von 40, doch bei einer vorschnellen Rücknahme drohe ein erneuter Anstieg der Werte über den vorgegebenen Grenzwert.
Der Sprecher des Umweltministeriums, Steffen Becker, antwortet zurückhaltend auf die Nachfrage, wie man es denn nun mit dem Dieselfahrverbot halte. „Ohne die Fachleute kann man schlecht eine eigene Position entwickeln“. Sprich, man müsse warten, bis die entsprechende Abteilung ins Verkehrsministerium gewechselt ist. Becker sagt also: „Es wird keine schnellen Entscheidungen geben.“ Zumal die EU eine Grenzwertverschärfung bis 2030 plane.
Stadt Stuttgart sieht keinen Anlass mehr für Tempolimit
Im Stuttgarter Rathaus hat man den Entzug dieser Kompetenz für das CDU-geführte Verkehrsministerium aufmerksam registriert, heißt es aus dem Umfeld von Oberbürgermeister Nopper. Zum Dieselfahrverbot will sich das Stadtoberhaupt auf Anfrage aber (noch) nicht äußern. Er hat zunächst eine Kehrtwende bei der Anordnung des fast flächendeckend geltenden Tempo 40 in Stuttgart gefordert, auch ein grünes Lieblingsprojekt. In einem Schreiben an Verkehrsministerin Razavi (CDU) und Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) erklärte Nopper: „Ergreifen Sie zu Ihrem Amtsantritt die Chance und nehmen Sie Abstand von überholten und überkommenen Vorstellungen. Heben Sie Tempo 40 besser heute als morgen auf den Strecken auf, soweit dies vom Luftreinhalteplan motiviert war.“
Nachdem seit fünf Jahren alle Grenzwerte für die Luftreinhaltung eingehalten würden, gebe es keinen begründeten Anlass mehr, daran weiter festzuhalten, so Nopper. Auf leistungsfähigen Hauptverkehrs-, Landes- und Bundesstraßen sollte Tempo 50 Regelgeschwindigkeit sein. Noppers Initiative darf man sicherlich als eine Art Testballon für den Umgang mit dem Dieselfahrverbot werten.