Bis zum 7. Juni muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden – ihr Ziel ist es, durch verpflichtende Angaben Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern und so für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen. Arbeitgeber müssen demnach unter anderem Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben.

Für Deutschland bedeutet dies, dass das hierzulande 2017 eingeführte Entgelttransparenzgesetz [www.bmbfsfj.bund.de] angepasst werden muss. Allerdings liegt der Referentenentwurf für das nationale Umsetzungsgesetz noch nicht vor. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) teilte dem rbb-Vernrauchermagazin Super.Markt auf Anfrage mit, dass das Umsetzungsgesetz in Kürze das formelle Gesetzgebungsverfahren einleiten werde – die Frühkoordinierung laufe bereits. Bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie gelte für Unternehmen weiterhin das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017.