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Hannover – Im Streit um Jubiläumszahlungen siegten am Freitag zwei treue VW-Mitarbeiter vor dem niedersächischen Landesarbeitsgericht. Der Konzern muss den beiden Männern insgesamt 20.700 Euro zurückzahlen, die er vorher vom Lohn einbehalten hatte. Entscheidend für das Urteil war eine Sekunde!

IT-Fachmann Jens B. und Entwickler Uwe F. fingen beide am 1. Januar 2000 bei Volkswagen an. Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit stand ihnen eine Jubiläumsprämie zu. Laut dem damals geltenden Manteltarifvertrag in Höhe des 1,45-fachen Monatsgehalts. Dieser Bonus wurde am 21. Januar 2025 rückwirkend zum 1. Januar gestrichen und durch niedrigere Einmalzahlungen ersetzt. VW behielt mit den nächsten Lohnzahlungen von Jens B. etwa 7700 Euro und von Uwe F. etwa 13.000 Euro ein, die angeblich zu viel gezahlt worden waren. Dagegen klagten die beiden und bekamen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig recht. Doch der Konzern ging vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Berufung.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

„Juristische Sekunde“ rettet Mitarbeitern die Prämie

Der Knackpunkt: Wann genau waren die 25 Betriebsjahre erreicht? Am 31. Dezember 2024 oder am 1. Januar 2025. Die Richterin machte gleich klar, dass es ihr um die „juristische Sekunde“ gehe. Eine fiktive Zeitdauer, die Null entspricht, zwei Zeiten aber exakt abgrenzt. „Die Betriebsjahre sind nach meiner Auffassung am 31. Dezember 2024 um 24 Uhr und einer juristischen Sekunde vollendet gewesen“, so die Richterin. Demnach steht den beiden Mitarbeitern noch der alte Bonus zu.

Die Anwälte von VW argumentierten noch: Man feiere seinen Geburtstag doch auch an dem Tag, an dem man geboren wurde. Erst dann bekomme man die Geschenke. Nützte nichts, das Urteil war am Ende eindeutig. Auch eine Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Foto: Marco Steinbrenner/DeFodi Images

Matthias Wienbrügge, Anwalt der VW-Mitarbeiter ist zufrieden mit dem Urteil

Matthias Wienbrügge, Anwalt der VW‑Mitarbeiter, ist zufrieden mit dem Urteil

Matthias Wienbrügge, Anwalt der VW-Mitarbeiter: „Wir sind froh, dass die Richterin unsere Rechtsauffassung teilte.“ In den nächsten Tagen stehen etwa 20 weitere Klagen von Mitarbeitern an, die ihren Treue-Bonus zurückzahlen sollten. Teilweise sind sie sogar 35 Jahre bei Volkswagen beschäftigt.