Unter den untersuchten öffentlichen Flächen rund um das einsturzgefährdete Haus am Wiedener Kreuz gibt es keine Unterspülungen – das ergab nun ein von der Stadt beauftragtes Gutachten zum Untergrund der Straßen und Gehwege vor Ort. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt, dass „das Heft des Handelns damit jetzt beim Eigentümer des betroffenen Hauses“ liege. Bis zum 10. Juni läuft eine amtliche Anhörungsfrist, bis zu deren Ablauf der Eigentümer ein Konzept zu dem von ihm beabsichtigten Erhalt des Gebäudes vorlegen soll.