Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2026/2027 im Dezember 2025 hat Karlsruhe unter anderem auch die Erhöhung der Parkgebühren angekündigt. Teurer sollte neben dem Anwohnerparken auch das Parken an Parkscheinautomaten werden: 50 Prozent mehr werden Autofahrer hier künftig bezahlen müssen.

Neue Gebühren gelten ab 1. Juni

Um die Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum im Detail soll es nun in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 24. März, gehen. Hier wollen die Stadträte die Änderung der Parkgebührensatzung beschließen. Gelten sollen diese dann ab 1. Juni 2026.

Parkautomat in der Karlsruher Innenstadt (Symbolbild).

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Parkautomat in der Karlsruher Innenstadt (Symbolbild).
Foto: Gerrit Lieb

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Parkautomat in der Karlsruher Innenstadt (Symbolbild).
Foto: Gerrit Lieb

Das kostet das Parken künftig in Tarifzone 1

bisherab 1. Juni
bis zu 15 Minuten

1 Euro 1,50 Euro danach bis zu 30 Minuten

2 Euro 3 Euro danach bis zu 45 Minuten

3 Euro 4,50 Euro danach bis zu 60 Minuten

4 Euro 6 Euro

Das kostet das Parken künftig im übrigen Stadtgebiet (Tarifzone 2)

bisherab 1. Juni
bis zu 30 Minuten

1 Euro 1,50 Euro danach bis zu 60 Minuten

2 Euro 3 Euro danach bis zu 90 Minuten

3 Euro 4,50 Euro danach bis zu 120 Minuten

4 Euro 6 Euro

Das kosten künftig Tagestickets am Hauptbahnhof oder an Krankenhäusern

In der Tarifzone 2 kann im Bereich von Einrichtungen wie Altenheimen und Krankenhäusern sowie am Hauptbahnhof kann zudem ein Tagesticket gelöst werden. Auch hier ändern sich die Parkgebühren:

bisherab 1. Juni
im Bereich von Krankenhäusern

10 Euro 15 Euro im Bereich von Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen sowie am Hauptbahnhof

15 Euro 22,50 Euro

Auch Tagestickets werden teurer.

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Auch Tagestickets werden teurer.
Foto: Thomas Riedel

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Auch Tagestickets werden teurer.
Foto: Thomas Riedel

Das kostet das Parken künftig bei Großveranstaltungen

Auch Besucher von Großveranstaltungen müssen künftig tiefer in die Tasche greifen:

bisherab 1. Juni
für die erste Stunde

1,50 Euro 2,25 Euro für jede weitere angefangene Stunde

0,50 Euro 0,75 Euro

Bei besonders hohem Besucherandrang kann laut Parkgebührensatzung in Einzelfällen eine einmalige erhöhte Gebühr je nach Angebot und Nachfrage festgelegt werden. Bisher lag dieser Gebührenrahmen zwischen 3 und 10 Euro, ab 1. Juni wird er 4,50 bis 15 Euro betragen.

Nach Angaben der Stadt wird die Umstellung der Parkuhren auf die neuen Gebühren mit voraussichtlich 100.000 Euro zu Buche schlagen. Die Kosten sollen aus dem Haushaltsbudget des Tiefbauamtes gedeckt werden können.