Die häufigsten Streitfälle
Nachbarschaftsrecht: So urteilen die Gerichte
Aktualisiert am 31.05.2026 – 20:05 UhrLesedauer: 7 Min.
Nachbarschaftsstreit: Nachbarn fühlen sich häufig durch Rauchschwaden der Grillparty gestört (Symbolbild) (Quelle: warrengoldswain/getty-images-bilder)
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Ruhestörungen, Geruchsbelästigung oder ein Hund: Was genau sagt das Nachbarschaftsrecht zu diesen Streitthemen? Die wichtigsten Urteile im Überblick.
Die meisten Deutschen leben im Frieden mit ihren Nachbarn. In einer nicht repräsentativen Umfrage auf t-online geben fast die Hälfte (47,9 Prozent) der Teilnehmer an, bei Störungen durch den Nachbarn das Gespräch zu suchen und die Situation gütlich zu klären. Fast ein Fünftel (17,7 Prozent) versteht sich mit den Nachbarn sogar immer gut, sodass es gar nicht erst zum Streit kommen kann.
Streit unter Nachbarn: Vorwiegend im Sommer
Es gibt aber eben auch die weniger angenehmen Nachbartypen, die entweder rücksichtslos nur die eigenen Interessen verfolgen und berechtigte Einwände ihrer Nachbarn einfach beiseiteschieben. Andere legen es regelrecht auf einen Rechtsstreit an – sei es nun aus Langeweile oder weil sie einen Nachbarn gezielt schikanieren wollen. Es ist also auf jeden Fall gut, seine Rechte und Pflichten gegenüber den Nachbarn zumindest zu kennen.
Im Sommer gibt es besonders häufig Streit unter Nachbarn. Der einfache Grund: In den warmen Monaten hat man viel mehr Berührungspunkte. Dazu zählt das Grillen im Garten oder auf der Terrasse ebenso wie Gartenarbeiten mit lauten Geräten oder auch lange Aufenthalte auf dem Balkon. So machte beispielsweise die Klage eines Rentnerehepaares aus Rathenow Schlagzeilen.
Nachbarschaftsrecht: Urteile zum Rauchen
Den Mietern der unteren Wohnung soll das freie Rauchen auf dem Balkon gerichtlich verboten werden. Die Eheleute fühlen sich durch den ungesunden Qualm so sehr gestört, dass sie nach eigenen Angaben ihren Balkon kaum noch nutzen könnten. Das Gericht, so die Kläger, solle den Mietern der unteren Wohnung feste Zeiten fürs Rauchen auf dem Balkon und eine Pflicht zum regelmäßigen Ausleeren des Aschenbechers auferlegen, damit sie selbst ihren Balkon unbeeinträchtigt nutzen können. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
Generell sind Raucher im Nachbarschaftsrecht immer stärker in der Defensive. In einem Urteil bestätigt das Amtsgericht Düsseldorf die fristlose Kündigung eines stark rauchenden Mieters (Az.: 24 C 1355/13), der seine verqualmte Wohnung regelmäßig nicht über das Fenster, sondern über die Wohnungstür lüftete.
Zur Vermeidung von Rechtsstreits sollten Raucher die Belästigungen für Nachbarn so gering wie möglich halten – zum einen, um das gute nachbarschaftliche Verhältnis nicht unnötig aufs Spiel zu setzen, zum anderen aber auch, um ihre eigene Rechtsposition nicht zu schwächen. Wer allzu rücksichtslos auf dem Balkon qualmt und dann auch noch Kippen und Asche einfach nach unten wirft, dem drohen empfindliche Strafen. So verurteilte das Amtsgericht München eine solche Raucherin zur Zahlung von 3.000 Euro Schadenersatz an die unter ihr wohnende Nachbarin – 100 Euro für jeden nachgewiesenen weggeworfenen Zigarettenstummel (Az.: 483 C 32328/12).
Im Normalfall ist das Rauchen in der eigenen Wohnung aber erlaubt. Vermieter wie Nachbarn haben dagegen erst einmal keine Handhabe, wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2006 bestätigte (Az.: VIII ZR 124/05). „Grundsätzlich kann auch das Rauchen auf dem Balkon nicht verboten werden“, erklärt die Stiftung Warentest, „allerdings können Nachbarn ihre Miete deshalb kürzen.“ Dann liegt der schwarze Peter beim Vermieter. Die beeinträchtigten Nachbarn dürfen nämlich unter Umständen ihre Miete mindern, ohne dass der Vermieter dem Raucher dessen Zigarettenkonsum untersagen kann, wie etwa das Landgericht Hamburg urteilte (Az.: 311 S 92/10).
