Ein Polizist im Stadion des 1. FC Köln vor Fans des Karlsruher SC

Stand: 31.05.2026 • 20:46 Uhr

Fans hatten protestiert, Innenminister gedroht – nun hat der DFB seine neuen Richtlinien für Stadionverbote beschlossen. Kritik kommt aus Kaiserslautern.


Chaled Nahar

Das Präsidium des DFB beschloss am Sonntag die neuen Richtlinien. Ein entscheidender Bestandteil der Neuregelung ist die Einsetzung einer zentralen Einrichtung beim DFB für Stadionverbote. Für die Vergabe von Stadionverboten sollen aber weiterhin zunächst die Klubs vor Ort zuständig bleiben.

Die neue Stelle mit dem Namen „Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“ (ZAÜS) soll dem DFB zufolge gewährleisten, dass an allen Standorten bis zur vierten Spielklasse dieselben Standards in Sachen Stadionverbote einheitlich angewendet werden. DFB-Präsident Bernd Neuendorf nannte die Überarbeitung der Richtlinien „einen ausgewogenen und tragfähigen Rahmen“.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf

Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Die ZAÜS wird aus vier stimmberechtigten Mitgliedern von DFB und DFL bestehen, davon müssen zwei eine Befähigung zum Richteramt haben. Fanprojekte, Polizeivertreter sowie Fan-, Stadionverbots- und Sicherheitsbeauftragte des jeweiligen Klubs sollen beratend hinzugezogen werden.

1. FC Kaiserslautern übt Kritik an neuen Regeln

Fanorganisationen hatten immer wieder die Befürchtung geäußert, dass die neue Einrichtung eingreifen könnte, wenn Klubs ein Stadionverbot nicht aussprechen. Ihrer Ansicht nach und auch nach Meinung mehrerer Klubs wie dem 1. FC Köln oder dem VfB Stuttgart sollten die Klubs vor Ort maßgeblich darüber entscheiden, da sie die Umstände besser einschätzen könnten. Der 1. FC Kaiserslautern griff am Freitag öffentlich erneut diese Argumentation auf.

Ein Knackpunkt in der Diskussion: In den alten Richtlinien galt, dass bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person ein Stadionverbot verhängt werden „soll“. In der neuen Formulierung „ist“ in einem solchen Fall ein Stadionverbot auszusprechen. Durch die Änderung „liegt die Befürchtung nahe, dass künftig auch in begründeten Einzelfällen keine Nichtaussprache eines Stadionverbots durch die Klubs mehr möglich sein wird, ohne dass die ZAÜS die lokalen Stellen anweist, die Entscheidung zu ändern und ein Stadionverbot auszusprechen“, kritisiert der FCK.

Der DFB teilte dagegen mit, dass die Zuständigkeit für die Stadionverbote „unverändert bei den Vereinen“ liege. Die neue Stelle beim DFB sei „ausdrücklich keine Berufungsinstanz“. Aber das Gremium könne sich „auf begründeten Antrag“ von Betroffenen, Klubs oder Polizei auch mit einzelnen Fällen befassen. „Bei offensichtlichen und erheblichen Abweichungen von den Richtlinien kann die ZAÜS gegenüber den zuständigen lokalen Stadionverbotskommissionen Weisungen erteilen“, so der DFB. Künftig müsse zudem der Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit dem Fußballsport konkret und nachvollziehbar begründet werden, so der DFB.

Fans im Stadion des 1. FC Kaiserslautern

Der 1. FC Kaiserslautern kritisiert außerdem, dass es erschwert werde, ein Stadionverbot direkt bei Aussprache auszusetzen. Seiner Ansicht nach hätte die Vergangenheit gezeigt, „dass ein ausgesetztes Stadionverbot oftmals dem angestrebten Präventivgedanken sehr dienlich ist und im Hinblick auf das künftige Verhalten der Personen eine große Wirkung zeigt“. Der FCK schrieb außerdem, dass er sich „eine transparentere Kommunikation gewünscht hätte“.

Stadionverbote

Stadionverbote sind seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Fans, Verbänden und Politik. Sie sind keine Sanktion im Sinne des Strafrechts, sondern basieren auf dem Hausrecht des Veranstalters. Sie gelten als Präventivmaßnahme zur Verhinderung eines Fehlverhaltens. Fanbündnisse kritisieren immer wieder eine „Paralleljustiz“, bei dem eine Schuld nicht bewiesen werden muss. Viele Stadionverbote werden aus ihrer Sicht ungerechtfertigt ausgesprochen. Die Politik sieht in den Stadionverboten dagegen ein wichtiges Instrument, um Störer von den Spielen fernzuhalten. Die Polizei kritisiert regelmäßig ein zu zurückhaltendes Vorgehen bei den Klubs. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass Stadionverbote grundsätzlich zulässig sind, sie dürften aber „nicht willkürlich“ festgesetzt werden und müssten „auf einem sachlichen Grund beruhen“.

Politik und Polizei mit Forderungen, DFB und DFL unter Druck

In der Politik und von der Polizei wurde wiederholt kritisiert, dass einige Klubs kaum oder keine Stadionverbote gegen ihre Anhänger aussprechen, selbst wenn diese möglicherweise angebracht gewesen wären. Innenpolitiker hatten Ende 2024 bei einem Sicherheitsgipfel Druck auf DFB und DFL ausgeübt und auch auf diesen Umstand verwiesen. Die Verbände gerieten in eine Abwehrhaltung.

Die DFL präsentierte ihren 36 Klubs Anfang Dezember 2025 Statistiken, nach denen die Zahl der Stadionverbote seit 2018 konstant weniger als 1.000 beträgt. Bei sieben Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga gab es demnach zu diesem Zeitpunkt kein einziges gültiges Stadionverbot, was aus Sicht der Polizei nicht an fehlenden Fällen liegt.

DFB und DFL sehen es intern mit Blick auf die Ausgangslage beim Sicherheitsgipfel 2024 grundsätzlich als Erfolg in den Verhandlungen an, dass Themen wie Blocksperren, Geisterspiele, personalisierte Tickets oder reduzierte Kartenkontingente vorerst vom Tisch sind. Rechtfertigen lässt sich die Abwendung von solchen pauschalen Maßnahmen mit einem stärkeren Fokus auf ein mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen, so die Argumentation. Deshalb kam es auch zu der neuen Herangehensweise bei den Stadionverboten.

Fans zünden Pyrotechnik im Stadion an der alten Försterei in Berlin

Politik drohte mit Rechnungen für Polizeieinsätze

Das Drohszenario für die Verbände: Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2025 entschieden, dass die Politik den Klubs grundsätzlich Rechnungen für die Mehrkosten der Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen ausstellen dürfen. Eine Umsetzung steht aus, bleibt aber ein Druckmittel der Politik auf die Verbände. Zuletzt sprachen mit Herbert Reul und Armin Schuster (beide CDU) die Innenminister aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen das im „Kicker“ als mögliche Konsequenz an. Schuster sagte: „Das sind keine Drohungen, das sind logische Konsequenzen.“ Fanorganisationen kritisierten dagegen mehrere Fälle mit aus ihrer Sicht ungerechtfertigter Polizeigewalt gegen Fans.

Die beiden Innenminister Herbert Reul (Nord-Rhein-Westfalen) und Armin Schuster (Sachsen)

Die Diskussion um Sicherheit in den Stadien bleibt aktuell. Für ein härteres Vorgehen sprechen Ausschreitungen wie zuletzt in Magdeburg oder Dresden. Auf der anderen Seite weisen Fans, aber auch DFB und DFL immer wieder darauf hin, dass die Sicherheitslage in deutschen Stadien grundsätzlich sehr gut ist. Die Gefahr, Opfer einer Gewalttat in Stadien zu werden, ist äußerst gering. Die Zahl an Gewalttaten und der eingeleiteten Verfahren ging zuletzt laut offiziellen Zahlen der Polizei klar zurück, bei Fällen der Nutzung von Pyrotechnik gab es dagegen eine Steigerung.

ZIS-Jahresberichte im Vergleich (nur obere drei Ligen)

22/23
23/24
24/25
Besucher

22,8 Mio.

24,32 Mio.

25,26 Mio.

eingel. Verfahren

5.498

6.179

4.700

Verletzte

1.176

1.338

1.107

Verletzte Pyro

92

114

95