Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.
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Aus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“.
Beschwerde bei OVG möglich
Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte. Darum soll die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung nicht gelten, bis die Kammer den Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft hat. Gegen diese Entscheidung kann die Senatsverwaltung bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, Beschwerde einlegen.
Der Görlitzer Park wurde nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
Zahlen zu der Kriminalität im Görlitzer Park:
Die Senatsverwaltung hat in einer 37-seitigen Stellungnahme auf die Klage reagiert und argumentiert, dass sich im Park eine offene Drogenszene mit hoher Kriminalitätsrate entwickelt hatte. In den vergangenen zwei Jahren vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2026 wurden 1956 Straftaten erfasst.
Neben Betäubungsmitteldelikten waren vor allem Gewalt- und Eigentumsdelikte vorherrschend, ebenso spielten Sexualdelikte eine Rolle. 325 dieser Straftaten waren solche von „erheblicher Bedeutung“ – und davon wiederum fanden 128, also 40 Prozent, in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr statt.
Anwohner berichten von negativen Folgen
Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen gehe es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde.
Nach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Die Initiative will die Eilentscheidung am Montagabend feiern. Auf der Website der Initiatoren heißt es: „Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!“
Bezirk gegen nächtliche Schließung
Auch der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls juristisch gegen das Eingreifen des Senats vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen. Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
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Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 „kein Abwehrrecht“ des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es. (Tsp/ dpa)