Rund ein Jahr nach dem brutalen Tod eines 42-Jährigen im Stadtteil Huckingen ist das Urteil im Duisburger Prozess um einen Auftragsmord gefallen. Das Landgericht hat einen 23-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete er sein Opfer im Kostenpflichtiger Inhalt Juni 2025 in dessen Wohnung an der Angerhausener Straße im Auftrag eines bislang unbekannten Hintermanns.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 42-Jährigen heimtückisch angegriffen und mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. Das Opfer saß vor dem Fernseher, als der Angriff mit dem Messer plötzlich von hinten erfolgt. Die Rechtsmediziner hatten später mehr als 20 Stiche gezählt. Die Leiche wurde erst Tage nach der Tat entdeckt, nachdem besorgte Freunde die Polizei alarmiert hatten.

Nach Ansicht des Gerichts handelte der 23-Jährige allerdings nicht aus einem persönlichen Motiv, stattdessen wurden ihm für die Tat rund 40.000 Euro gegeben. Wer den Mord in Auftrag gegeben hat, konnte jedoch auch im Prozess nicht geklärt werden. Die Ermittlungen dazu dauern deshalb weiter an.

Neben dem 23-Jährigen war auch sein Vater angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zunächst eine Beteiligung an dem Mord vorgeworfen, dafür fanden sich jedoch keine Beweise. Angeklagt war er wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, wurde letztlich aber vom Landgericht freigesprochen.

Offen bleibt nun die Frage: Wer hat den Auftrag für die Tat erteilt?