Einsatzkräfte der Polizei Duisburg sind am Samstagabend gegen 19.45 Uhr zu einem Einsatz am Alsumer Steig in Marxloh alarmiert worden. Ein Zeuge hatte gemeldet, dass dort mehrere Erwachsene im Rhein baden würden. Er habe zuvor selbst versucht, die Personen auf die Lebensgefahr aufmerksam zu machen – jedoch ohne Erfolg. Genau an dieser Stelle am Alsumer Steig hatte sich Kostenpflichtiger Inhalt im Juni 2021 ein tragischer Badeunfall ereignet. Damals wurden drei Mädchen im Alter von 13, 14 und 17 Jahren von der Strömung erfasst und ertranken im Rhein.

Schon auf dem Weg zum Einsatzort trafen die Polizeikräfte am vergangenen Samstag auf zwei Kinder im Alter von acht und elf Jahren sowie einen 13-jährigen Jugendlichen in nasser Badekleidung. Die Väter der beiden jüngeren Kinder befanden sich vor Ort, zeigten sich nach Angaben der Polizei jedoch uneinsichtig und verharmlosten die Lebensgefahr.

Da die beiden Männer trotz eindringlicher Belehrung kein Unrechtsbewusstsein erkennen ließen, sprachen die Einsatzkräfte Platzverweise aus. Die Väter mussten das Rheinufer gemeinsam mit ihren Kindern verlassen. Das zuständige Jugendamt wurde über den Vorfall informiert. Die Mutter des 13-jährigen Jugendlichen wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Am eigentlichen Einsatzort trafen die Beamten anschließend auf vier weitere Erwachsene in nasser Badebekleidung. Diese zeigten sich im Gespräch sofort einsichtig. Sie durften vor Ort verbleiben, jedoch nicht erneut ins Wasser gehen. Auch weitere Besucher des Rheinufers wurden durch die Einsatzkräfte über die erheblichen Gefahren des Rheins aufgeklärt und sensibilisiert.

Insgesamt wurden bei dem Einsatz in Duisburg Kostenpflichtiger Inhalt sieben Verstöße festgestellt. Gegen alle Beteiligten (beziehungsweise die Erziehungsberechtigten) fertigten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die entsprechende Bußgelder (bis zu 1000 Euro) nach sich ziehen. Die Polizei betont: Nehmen Sie polizeiliche und städtische Kontrollen, Platzverweise sowie Anzeigen als das, was sie sind: lebensrettende Maßnahmen: Das teuerste Bußgeld wäre im Zweifel das eigene Leben.