Über viele Jahre gehörte Achim Lippoth zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands. Seine Bilder erschienen auch in internationalen Magazinen wie der „Vogue“ oder dem „New York Times Magazine“, für viele Eltern war ein Shooting mit ihm eine Auszeichnung. Viele vertrauten ihm ihre Kinder blind an.
Nun hat das Landgericht Köln den heute 57-Jährigen erneut wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt – und die Strafe deutlich erhöht. Die zweite Große Strafkammer unter Vorsitz von Christoph Kaufmann sprach Lippoth am Donnerstag des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen schuldig. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren.
Damit endet vorerst ein Verfahren, das die Justiz bereits seit Jahren beschäftigt. Lippoth war bereits im September 2022 vom Landgericht Köln wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Kindern zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In zwölf weiteren Fällen war er damals freigesprochen worden.
Gegen fünf dieser Freisprüche legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch ein Nebenkläger Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in den beanstandeten Fällen später teilweise auf. Die Karlsruher Richter sahen Fehler in der Beweiswürdigung der Kölner Strafkammer. Diese habe „überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt“, hieß es in der Entscheidung. Der Fall wurde deshalb zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
Im nun abgeschlossenen Revisionsverfahren traten drei Opfer als Nebenkläger auf. Die Kammer hatte ursprünglich bereits im vergangenen Herbst mit der Verhandlung beginnen wollen. Der Prozessauftakt musste jedoch verschoben werden, weil zunächst Haftsachen Vorrang hatten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Lippoth über Jahre hinweg minderjährige Jungen sexuell missbraucht, die als Fotomodelle mit ihm arbeiteten. Manche der Kinder verbrachten für Fotoshootings und Reisen längere Zeit mit dem Fotografen. Bereits im ersten Verfahren hatte das Gericht deutlich gemacht, dass es den Schilderungen der Betroffenen grundsätzlich Glauben schenkte. Mehrere Anklagepunkte führten dennoch zu Freisprüchen, weil einzelne Taten nach Auffassung der damaligen Kammer nicht ausreichend konkretisiert und zeitlich eingegrenzt werden konnten.
Lippoth war auch Herausgeber eines eigenen Kindermodemagazins. Mit den Ermittlungen und dem ersten Strafprozess brach seine Karriere jedoch vollständig zusammen. Ob das neue Urteil rechtskräftig wird, hängt davon ab, ob erneut Rechtsmittel eingelegt werden.