Stand: 02.06.2026 15:12 Uhr

Blick auf den Eingang des Amtsgerichts Braunschweig.

Der Vorwurf des besonders schweren Falls der Freiheitsberaubung konnte nicht nachgewiesen werden. (Themenbild)

Das Amtsgericht Braunschweig hat den ehemaligen Leiter eines Braunschweiger Pflege- und Seniorenheims in zwei Fällen wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Das teilte eine Sprecherin mit. In einem Fall sei es allerdings beim Versuch geblieben. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 235 Tagessätzen zu je 25 Euro zahlen, dabei sei eine vorige Verurteilung einbezogen worden, heißt es. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, die teils dementen Bewohner des Pflegeheims eingesperrt zu haben, indem er anwies, nachts die Wohnungstür abzuschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 02.06.2026 | 13:30 Uhr