Abgelehnte Asylsuchende sollen in Abschiebezentren außerhalb der EU gebracht werden können. Die Treiber der massiven Verschärfung der EU-Migrationspolitik verwiesen stets auf die Statistik: Lediglich 28 Prozent der abgelehnten Asylbewerber haben 2025 die EU verlassen. In den Jahren zuvor war es nur etwa jeder Fünfte.

Unter dem Druck des europaweiten Erstarkens der Rechtspopulisten soll sich das nun ändern. Am späten Montagabend einigten sich die Unterhändler von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission auf die Rückführungsverordnung – und damit auf deutlich striktere Regeln für ausreisepflichtige Migranten und eine Beschneidung ihrer Rechte. Das Ziel ist, Abschiebungen schneller und einfacher zu machen.

Man habe künftig „mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden“, sagte der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner. Der grüne Europaabgeordnete Erik Marquardt dagegen kritisierte, die Verordnung sei nicht das Ergebnis einer ernsthaften Analyse der Realität, „sondern das Ergebnis einer rechtspopulistischen Treibjagd“.

„Rückführungszentren“ sind umstritten

Sie ebnet der Gemeinschaft den Weg für die Einrichtung von „Rückführungszentren“ in Nicht-EU-Staaten, der umstrittenste Aspekt der Verordnung. Mitgliedsländer dürften in Zukunft Menschen, gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt, in Abschiebezentren in sicheren Drittstaaten festhalten, selbst dann, wenn die Flüchtlinge keinerlei Bezug zu dem Land aufweisen. Kritiker sprechen von „Lagern“. Dort könnten Menschen so lange untergebracht werden, bis ihr Herkunftsland oder ein anderer Staat sie aufnimmt.

Schickt Europa Migranten aus verschiedensten Regionen der Welt bald nach Uganda? Das ostafrikanische Land wird gerne als Beispiel genannt, weil die Niederlande und die Regierung in Kampala vereinbarten, ein Transitlager für abgelehnte Asylbewerber zu bauen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ebenfalls längst Gefallen an der Outsourcing-Idee gefunden und verkündete bereits, mit anderen Mitgliedstaaten, darunter Griechenland, Österreich, Dänemark und Holland, nach „innovativen“ Lösungen zu suchen.

Das Kalkül hinter den „Return Hubs“: Asylsuchende ohne Bleibeperspektive könnten sich doch für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, wenn ihnen die Abschiebung nach Ruanda, Uganda oder Kasachstan droht.

Zwar soll das betreffende Land laut Verordnung gewisse völker- und menschenrechtliche Standards beachten. Doch Kritiker wie die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel führen an, es gebe „keinen verbindlichen Rechtsrahmen“ und damit „keine Garantie auf Wahrung der Grundrechte“. Sie sprach von einer „erbarmungslosen“ Politik. Man habe „trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“.

Für Abschiebungen in Drittstaaten galten bislang hohe juristische Hürden, regelmäßig stoppten Gerichte derartige Projekte. Mit der neuen europäischen Verordnung gäbe es künftig eine Rechtsgrundlage. Der Grüne Marquardt moniert, dass die EU „auf massive Härte und Abschreckung statt auf den Schutz von Menschenrechten und rechtsstaatliche Verfahren“ setze. Man bewege sich in Richtung eines „Donald-Trump-ähnlichen“ Systems. „Nun können auch gut integrierte Familien mit Kindern jahrelang inhaftiert werden, obwohl sie gar nichts verbrochen haben“.

Abschiebehaft kann ausgeweitet werden

Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, die Abschiebehaft auszuweiten, wovon auch Minderjährige betroffen sein können. Darüber hinaus müssen abgelehnte Asylbewerber stärker als derzeit mit den Behörden zusammenarbeiten, etwa wenn es um die Feststellung ihrer Identität geht. Sonst drohen harte Strafen. Die Reform sieht zudem vor, dass sich die Mitgliedstaaten über Abschiebe-Anordnungen austauschen und die Entscheidungen gegenseitig anerkennen.

Lehnt beispielsweise Griechenland oder Italien einen Antrag ab, gilt dieser Bescheid auch in Deutschland, Dänemark oder Belgien. So will die Union verhindern, dass Flüchtlinge in mehreren Ländern einen Versuch starten. Die Regel ist zunächst freiwillig und nicht verpflichtend.

Der Durchbruch am Montag folgte auf wochenlange Verhandlungen. Streit gab es vor allem um die Frage, wann die Regeln in Kraft treten sollen. Einige hatten eine Übergangszeit gefordert. Dass der Großteil der Bestimmungen nun sofort umgesetzt wird, verbuchte der Chef der christdemokratischen EVP-Fraktion, Manfred Weber (CSU), als Erfolg seiner Parteienfamilie. Die EVP habe Kontrolle über Migration versprochen, „heute liefern wir Regeln mit echten Konsequenzen“. Zentrale Bestimmungen werden nun sofort wirksam, sobald der Rat der 27 Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zugestimmt haben.

Damit wird in den nächsten Wochen gerechnet, wobei dieses „Routineprozedere“ nicht ohne Lärm ablaufen dürfte. Weil die Sozialdemokraten und viele Liberale im EU-Parlament die Verordnung in dieser Form ablehnen, werden die Konservativen abermals auf die Stimmen von Rechtsaußen setzen. Das war bereits im März der Fall, als das Abgeordnetenhaus seine Verhandlungsposition festlegte.