Wenn die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden würde, würde das pro Jahr etwa 9,5 Milliarden Euro einsparen. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Außerdem würden ohne die Regelung der Studie zufolge 125.000 Arbeitskräfte pro Jahr erhalten bleiben.
Wer mindestens 45 Beitragsjahre angesammelt hat, kann zwei Jahre vor dem
Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand gehen. Derzeit
liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, die
abschlagsfreie Frührente ist aktuell also ab 64 Jahren und vier Monaten möglich. Umgangssprachlich heißt die Regelung »Rente mit 63«.
Anlässlich der geplanten Rentenreform werden derzeit zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, um die Rentenkassen zu stabilisieren – auch Änderungen bei der Frührente. Die Möglichkeit der Frühverrentung gehöre »auf den Prüfstand«, sagte André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung. Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Stopp von Frühverrentungsprogrammen gefordert, um das Arbeitsvolumen in Deutschland zu steigern.
Die aktuelle Regelung war 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden. Besonders langjährig Versicherte der Jahrgänge vor 1953 konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente
gehen. Für Jüngere, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, steigt
diese Altersgrenze schrittweise an. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt
das frühestmögliche Zugangsalter dann bei 65 Jahren.
Forscher halten Sonderregeln für Härtefälle für notwendig
Die Forscher des DIW gingen für die Studie davon aus, dass die Betroffenen ihren Rentenbeginn beim Wegfall der abschlagsfreien Frührente um rund zehn Monate verschieben und dann mit Abschlägen in Rente gehen. Sie müssten also trotz des späteren Rentenbeginns dann zusätzliche Einkommensverluste im Alter in Kauf nehmen. Die Rentenversicherung würde in diesem
Szenario um 10,4 Milliarden Euro entlastet. Unter Berücksichtigung der
Ausfälle etwa bei Kranken- und Arbeitslosenversicherung blieben 9,5
Milliarden Euro Ersparnis für die Staatskasse übrig.
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Wenn die Frührente abgeschafft werde, seien allerdings Sonderregeln nötig, heißt es in der Studie. Denn vor allem Menschen mit eingeschränkter Gesundheit oder geringer Beschäftigungsstabilität könnten ihre Erwerbstätigkeit nicht ohne Weiteres verlängern und müssten dann mit Abschlägen in Rente. Denkbar seien etwa individuelle Gesundheitsprüfungen, Änderungen bei
der Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachweise über belastende
Tätigkeiten oder die Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens.
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