Die Frage, ob ein Rossmann-Drogeriemarkt an der Düsseldorfer Straße in Unterhaan errichtet werden kann, bleibt weiter ungeklärt. Kostenpflichtiger Inhalt Zwar hatte der Stadtrat der Verwaltung im Mai aufgegeben, Wege zum Ermöglichen des Bauvorhabens aufzuzeigen. Doch zwei Gutachten, die jetzt im Stadtenwicklungsausschuss vorgestellt wurden, warfen eine Menge Fragen auf, die jetzt erst einmal in den Fraktionen erörtert werden sollen. Eine Entscheidung soll am 30. Juni vom Haupt- und Finanzausschuss vorangebracht werden.
Das Unternehmen Rossmann — es hat das Grundstück an der unteren Düsseldorfer Straße mit dem früheren Imbiss gekauft — hat die Stadt verklagt, nachdem diese die Bauvoranfrage abgelehnt hatte. Denn der Bebauungsplan decke laut Stadt einen solchen Markt nicht ab, das Einzelhandelskonzept will mit Rücksicht auf den Handel im Stadtzentrum entsprechende Sortimente in anderen Versorgungsbereichen nicht stärken.
Darum ist der Bebauungsplan laut einem Experten nicht gültig
Eine große Überraschung hielt nun der Verwaltungsrechtsprofessor Olaf Bischopink bereit: Der Bebauungsplan Nr. 201 „Düsseldorfer Straße/östlich Schlehdornweg“ ist nicht gültig, insofern hätte der Drogeriemarktbetreiber eigentlich recht gute Chancen, das Klageverfahren zu gewinnen. Bischopink zeigte die Fußangeln auf: Der Bebauungsplan-Text verweist unter anderem auf außerstaatliche Regelwerke, ohne dass diese aber mit bekanntgemacht geworden wären. Mängel gibt es auch beim geforderten Emissionsschutz. Und schließlich schließt der Bebauungsplan Nachtarbeit aus, obwohl die Kommune darüber gar nicht befinden kann. „Wenn der Prozess weitergeht, werden irgendwann diese Punkte auf den Tisch kommen“, wagte Bischopink einen Blick in den weiteren Verfahrensverlauf. „Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan, der aber unwirksam ist. Danach ist der Markt nach Paragraph 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig.“
Wie der Experte bestehende Fehler „heilen“ will
Weil sich das Vorhaben in die Nachbarschaft (mit Lidl und Trinkgut am großen Parkplatz) einfügt und auch die Erschließung gesichert ist, wird die Antwort auf die Frage, ob von dem geplanten Drogeriemarkt in Unterhaan ein Schaden ausgeht, bedeutender sein. Nach Ansicht des Juristen wird durch den Drogeriemarkt (in Unterhaan) das Versorgungszentrum (Haan) nicht nachhaltig gestört. Der Verwaltungsrechtler empfiehlt den Erlass einer Veränderungssperre und gleichzeitig ein neues Bebauungsplanverfahren (nur für das betreffende Grundstück). Das könne die bisher bestehenden Fehler heilen, die bisher sogar Schadensersatzansprüche für Rossmann wegen Amtspflichtverletzung durch die Stadt (sie versagt ein Baugesuch auf Basis eines unwirksamen Bebauungsplanes).
Warum „dm“ in Haan die Schließung drohen könnte
Von der wirtschaftlichen Seite betrachtete Gutachter Stefan Kruse die Angelegenheit. Kruse nahm an, dass der gesamte Umsatz im Drogeriemarktbereich sich im Jahr auf stadtweit 50 Millionen Euro summiert. Davon dürften auf den neuen Markt mit 750 Quadratmeter Verkaufsfläche etwa 3,3 Millionen Euro entfallen. Kruse schätzte, dass dem „dm“-Markt in der Stadtmitte durch das Bauvorhaben rund 18 Prozent Umsatz verloren gehen könnten. Kruse riet von dem Drogeriemarkt in Unterhaan ab und umriss auch die Gefahr („die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch“), dass der „dm“-Markt sogar geschlossen werden könnte; denn er ist mit seinen 450 Quadratmetern Verkaufsfläche eigentlich zu klein und auch fehlende Parkplätze vor der Tür seien weitere Standortnachteile. Die Gefahr der Schließung leitete Kruse aus Gesprächen mit dem Unternehmen und Erfahrungen aus anderen Städten ab. Er betonte auch, dass der Drogeriemarkt in der Stadtmitte wichtig für die Kundenfrequenz in der City sei.
Viele Haaner fahren derzeit gerne nach Hilden
Meike Lukat (WLH) hoffte, mit einem Rossmann-Markt in Unterhaan Kaufkraft wieder nach Haan zurückholen zu können; heute führen viele Haaner gern nach Hilden. Den von ihr noch erwähnten Anteil im e-Commerce bestätigte Gutachter Kruse für den Textilbereich, nicht aber für das Drogeriemarkt-Segment. Andreas Rehm (GAL) wertete die Untersuchungen durch die Gutachter als „hilfreich“. Seine Sorge, dass ein Zulassen des Bauvorhabens das bestehende Einzelhandelskonzept aushöhle, teilte Stefan Kruse nicht.
Der Technische Beigeordnete Joachim Horst wies darauf hin, dass der Bürgerentscheid zum Rathaus auch eine neue Betrachtung des Innenstadtkonzeptes in Gang gebracht habe, denn im Zentrum sollen auch weitere Handelsflächen entstehen. Meike Lukat kritisierte, dass die Ratsmehrheit das Gelände der alten Finanzschule nicht habe ankaufen wollen, wo auch Handelsflächen hätten entstehen können.
Entscheidung soll im Hauptausschuss fallen
Karlo Sattler (Seniorenbeirat) mahnte, dass ältere Menschen auf Einkaufsmöglichkeiten in der Stadt angewiesen seien. Andreas Rehm (GAL) nannte einen neuen Drogeriemarkt in Unterhaan einen „weiteren Sargnagel für die Innenstadt“. Ausschussvorsitzender Jörg Dürr (SPD) machte den Vorschlag, in den Fraktionen noch einmal zu beraten. Im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni soll eine Entscheidung getroffen werden; ein Verschieben der Beratung in die nächste Sitzung des Fachausschusses hätte eine Klärung auf den Spätsommer/Herbst verschoben.