Der französische Schauspieler Gérard Depardieu ist in einem Prozess wegen sexueller Gewalt gegen zwei Frauen schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Paris verhängte eine Strafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung und ordnete eine behördliche Registrierung als Sexualstraftäter an. Zudem müsse sich der 76-Jährige in psychologische Behandlung begeben, urteilte das Gericht.

Es ist das erste Urteil gegen Depardieu wegen sexueller Gewalt. Der Schauspieler selbst war nicht anwesend bei der Urteilsverkündung, zuletzt hatte er sich für Dreharbeiten auf den Azoren aufgehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Depardieus Anwalt Jérémie Assous kündigte nach dem Urteilsspruch bereits an, in Berufung zu gehen. 

In dem Verfahren ging es um den Fall zweier Frauen, einer Ausstatterin und einer Regieassistentin, die Depardieu vorwarfen, sie bei Dreharbeiten zu dem Film Die grünen Fensterläden (französisch: Les volets verts) im Jahr 2021 obszön angesprochen und unangemessen berührt zu haben. Vor Gericht schilderten die Frauen, dass Depardieu sie begrapscht habe. 

Die Ausstatterin sprach etwa davon, dass Depardieu sie mit den Beinen eingeklemmt haben soll. Währenddessen soll er sie begrapscht und explizite sexuelle Kommentare gemacht haben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Übergriffe als vorsätzlich eingestuft. Der Schauspieler bestreitet, die beiden Frauen sexuell belästigt zu haben. Er hatte zuletzt zwar eingeräumt, die Ausstatterin an den Hüften berührt zu haben, sagte jedoch, dies sei nicht sexuell motiviert gewesen.

Vorwürfe der sexuellen Gewalt

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Gérard Depardieu:
Er findet das lustig

Gérard Depardieu:
Die Rollen verkehren sich

Depardieus Anwalt zu Klägerinnen vor Gericht: „Geht heulen“

Nach den Prozesstagen Ende März hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung gefordert, ebenso wie ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro und die Pflicht zu einer psychologischen Behandlung. Depardieus Anwalt hatte von „erfundenen Anschuldigungen“ gesprochen und gefordert, das Verfahren wegen angeblicher Verfahrensmängel einzustellen. „Geht heulen“, sagte er zu den Klägerinnen vor Gericht, die er zudem als hysterisch und als „Lügnerinnen“ bezeichnete.

© ZEIT ONLINE

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Eigentlich hatte der Fall bereits im Oktober verhandelt werden sollen. Depardieus Anwalt hatte aber um eine Terminverschiebung gebeten – aus medizinischen Gründen, wie er angab.

Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen Depardieu. Einige davon sind anonym, nicht alle werden juristisch aufgearbeitet. Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould. Depardieu streitet sämtliche Vorwürfe ab. 

Der Schauspieler gehört zu den bekanntesten Frankreichs. Er spielte unter anderem in Filmen wie Cyrano von Bergerac und Asterix und Obelix mit.